Niederschlagung
Ansprüche aus einem Steuerschuldverhältnis können niedergeschlagen werden, wenn feststeht, dass die Einziehung der Steuer keinen Erfolg haben wird, oder wenn die Kosten der Einziehung in keinem Verhältnis zum Steuerbetrag stehen.
Eine Niederschlagung wird vom Finanzamt nicht bekannt gegeben. Zudem führt eine Niederschlagung nicht zum Erlöschen der Steuerschuld, vielmehr kann dieses Vorgehen jederzeit rückgängig gemacht werden. Ein Anspruch des Steuerpflichtigen auf Niederschlagung besteht nicht. Auch bei niedergeschlagenen Steuern fallen Säumniszuschläge an.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 261 AO
SteuerSparErklärung plus (Steuerjahr 2024)
Das PLUS mit bis zu 5 Abgaben Ihrer Steuererklärung! Perfekt für Lehrer geeignet und alle mit besonderen Lebenssituationen wie dem Bau und Kauf einer Immobilie, steuerlichen Unterhaltsfragen bei Scheidung oder Gewinnen und Verlusten aus Kapitalanlagen. Auch zu Erbschaften und Schenkungen oder den Steuervorteilen für Kinder erhalten Sie praktische Hinweise von unseren Experten.