Niederschlagung
Ansprüche aus einem Steuerschuldverhältnis können niedergeschlagen werden, wenn feststeht, dass die Einziehung der Steuer keinen Erfolg haben wird, oder wenn die Kosten der Einziehung in keinem Verhältnis zum Steuerbetrag stehen.
Eine Niederschlagung wird vom Finanzamt nicht bekannt gegeben. Zudem führt eine Niederschlagung nicht zum Erlöschen der Steuerschuld, vielmehr kann dieses Vorgehen jederzeit rückgängig gemacht werden. Ein Anspruch des Steuerpflichtigen auf Niederschlagung besteht nicht. Auch bei niedergeschlagenen Steuern fallen Säumniszuschläge an.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 261 AO

Steuerklasse ändern: Vorteile - Fristen - Tipps
Als Arbeitnehmer ist die Lohnsteuer Ihr täglicher Begleiter. Haben Sie sich nicht auch schon mal gewünscht am Monatsende etwas mehr Geld übrig zu haben? Gerade wenn Sie verheiratet sind, kann ein Steuerklassenwechsel Bares bringen. Wenn Sie wissen wollen, was Sie beim Ändern der Steuerklasse zu beachten haben und wie ein solcher Wechsel funktioniert, hilft Ihnen diese kleine Broschüre.