Kontrollmitteilung

Kontrollmitteilungen sind interne Mitteilungen zwischen Finanzämtern. Hierbei werden Informationen über Steuerpflichtige ausgetauscht. Kontrollmitteilungen werden insbesondere im Rahmen einer Betriebsprüfung erstellt.

Beispiel:

Anlässlich einer Betriebsprüfung bei der Firma X stellt der Prüfer fest, dass zahlreiche freie Mitarbeiter als Designer für die Firma tätig waren. Für das Jahr 2012 nimmt der Prüfer eine Stichprobe und stellt fest, dass Mitarbeiter A ein Honorar von 10.000,– € und Mitarbeiter B ein Honorar von 35.000,– € erhalten haben. Der Prüfer verfasst eine Kontrollmitteilung über die erzielten Honorare bei der Firma X an die Wohnsitzfinanzämter der freien Mitarbeiter. Diese Wohnsitzfinanzämter fragen nun bei den freien Mitarbeitern nach, welche Honorare sie von der Firma X im Jahr 2012 erhalten haben.

Kontrollmitteilungen werden auch zwischen Finanzämtern unterschiedlicher Staaten versendet. Damit können die Steuerfolgen ausländischer Geschäftsvorfälle überprüft werden.

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #