Kontokorrentkonten
Besteht eine Verpflichtung zur Buchführung (Ermittlung des Gewinns durch Betriebsvermögensvergleich), muss bei Beginn eines Handelsgewerbes und jährlich zum Ende des Wirtschaftsjahres eine Bilanz aufgestellt werden. Die einzelnen Bilanzpositionen werden danach in Konten zergliedert und damit quasi im Jahresverlauf durch die Verbuchung einzelner Geschäftsvorfälle fortgeschrieben.
Ein Konto besteht aus einer Soll-Seite und aus einer Haben-Seite. Hierbei korrespondieren die Soll-Seite mit der Aktiv-Seite der Bilanz und die Haben-Seite mit der Passiv-Seite der Bilanz. Konten werden in Sachkonten und in Kontokorrentkonten (Personenkonten) untergliedert.
Kontokorrentkonten
Auf Kontokorrentkonten werden alle Geschäftsvorfälle verbucht, die nicht sofort beglichen und somit mit einem Zahlungsziel versehen werden. Diese Konten gewährleisten die Überwachung der Zahlungsströme. Kontokorrentkonten werden für Kunden aber auch für Lieferanten des Unternehmens geführt.
Zu den Sachkonten gehören Bestandskonten, Erfolgskonten und gemischten Konten. Auf den aktiven Bestandskonten werden die Besitzpositionen, auf den passiven Bestandskonten werden die Schulden und das Eigenkapital ausgewiesen. Zu den Erfolgskonten gehören die Aufwands- und die Ertragskonten. Hier kommt es zur Verbuchung einer Änderung des Betriebsvermögens.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§§ 242 ff. HGB
Geschäftsreisen: Privaten PKW für betriebliche Fahrten nutzen und Steuern sparen
Wenn Sie einen Pkw zu nicht mehr als 50 % betrieblich nutzen, können Sie auf die Zuordnung zum Betriebsvermögen verzichten und den Pkw als Privatvermögen behandeln. Die Kfz-Kosten, die anteilig auf die betriebliche Nutzung entfallen, dürfen Sie in diesem Fall als Aufwandseinlage steuerlich geltend machen. Wenn Sie den Pkw nach ein paar Jahren verkaufen, kann diese Lösung sogar erheblich günstiger sein als ein Betriebs-Pkw.