Internetkosten
Private Internetkosten, die beruflich veranlasst sind, können als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dabei ist eine Rechnung des Providers oder der Telefongesellschaft vorzulegen. Um Schwierigkeiten mit dem Finanzamt zu vermeiden, sollte zudem für das Surfen im Internet ein »Fahrtenbuch« geführt werden. Darin sind folgende Punkte festzuhalten:
-
berufliche Veranlassung der Internetnutzung(Warum?),
-
Datum, Uhrzeit, Dauer (Wann?, Wie lange?),
-
konkrete Verbindung/Website (Was?).
Nutzt der Arbeitnehmer den betrieblichen Internetzugang für private Zwecke, so ist der Nutzungsvorteil steuerfrei.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 9 EStG

Das Lifestyle-Vorsorge-Dilemma
Du bist jung und brauchst das Geld! Denn du kannst es drehen und wenden, wie du willst, die gesetzliche Rente wird nicht ausreichen, deinen gewohnten Lifestyle im Alter zu halten. Willst du auch im Alter gut leben, brauchst du eine gute Vorsorgestrategie. Die gute Nachricht: Du kannst für eine gute finanzielle Vorsorge eine Menge tun. Selbst mit wenig Geld lässt sich Einiges erreichen, wenn du es richtig einsetzt und rechtzeitig deine Altersvorsorge anpackst – am besten startest du also sofort mit unserem Wegweiser!