Internetkosten
Private Internetkosten, die beruflich veranlasst sind, können als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dabei ist eine Rechnung des Providers oder der Telefongesellschaft vorzulegen. Um Schwierigkeiten mit dem Finanzamt zu vermeiden, sollte zudem für das Surfen im Internet ein »Fahrtenbuch« geführt werden. Darin sind folgende Punkte festzuhalten:
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berufliche Veranlassung der Internetnutzung(Warum?),
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Datum, Uhrzeit, Dauer (Wann?, Wie lange?),
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konkrete Verbindung/Website (Was?).
Nutzt der Arbeitnehmer den betrieblichen Internetzugang für private Zwecke, so ist der Nutzungsvorteil steuerfrei.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 9 EStG
Gleich & Gerecht
Viele Paare sprechen über Liebe, Kinder und gemeinsame Träume, aber kaum über Geld, Eigentum oder Vorsorge. Das kann teuer werden: Wer Care-Arbeit leistet, steht im Ernstfall oft ohne Absicherung da. Dieser Ratgeber zeigt, wie moderne Partnerschaften Fairness leben – mit klaren Strukturen für Finanzen, Verantwortung und rechtliche Sicherheit.