Internetkosten
Private Internetkosten, die beruflich veranlasst sind, können als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dabei ist eine Rechnung des Providers oder der Telefongesellschaft vorzulegen. Um Schwierigkeiten mit dem Finanzamt zu vermeiden, sollte zudem für das Surfen im Internet ein »Fahrtenbuch« geführt werden. Darin sind folgende Punkte festzuhalten:
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berufliche Veranlassung der Internetnutzung(Warum?),
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Datum, Uhrzeit, Dauer (Wann?, Wie lange?),
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konkrete Verbindung/Website (Was?).
Nutzt der Arbeitnehmer den betrieblichen Internetzugang für private Zwecke, so ist der Nutzungsvorteil steuerfrei.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 9 EStG

Der kleine Rentenratgeber
Dieser Renten-Ratgeber gibt Ihnen mit zahlreichen praxiserprobten Beispielen und verständlichen Erläuterungen einen umfassenden Überblick über die aktuelle gesetzliche Rentensituation einschließlich aller Neuerungen durch Flexi-Rente, Renten-Reform und Rentenanpassung zum 1.7.2019. Verschaffen Sie sich Klarheit über Ihre Ansprüche gegenüber der Deutschen Rentenversicherung! Dadurch erhalten Sie eine Grundlage für die optimale Planung Ihrer Altersvorsorge.