Idealverein
Idealvereine sind gemeinnützige Vereine, die nicht mit der Absicht gegründet wurden, Gewinne zu erzielen. Dagegen verfolgt der nicht gemeinnützige Verein wirtschaftliche Interessen mit dem Ziel, Gewinne zu erwirtschaften. Nicht gemeinnützige Vereine unterliegen wie auch andere Wirtschaftsunternehmen grundsätzlich einer unbeschränkten Besteuerung. Ein Verein wird als »gemeinnützig« eingestuft, wenn der Vereinszweck gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Natur ist. Dabei muss dieser Zweck selbstlos, ausschließlich sowie unmittelbar verfolgt und in der Satzung festgeschrieben werden. Die vom Verein tatsächlich verfolgten Ziele müssen dem Satzungszweck entsprechen.
Kann die »Gemeinnützigkeit« bejaht werden, fördert der Staat diesen Verein durch steuerliche Begünstigungen. So können die einzelnen Einnahmequellen des Vereins von einer Besteuerung freigestellt werden aber auch einer verminderten Steuerlast unterliegen. Einnahmen kann der Verein aus dem ideellen Bereich, der Vermögensverwaltung, dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb sowie dem Zweckbetrieb erzielen.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§§ 51–68 AO
My German Tax Return: A step-by-step guide to filing your taxes in Germany
This is a tax guide for all employed persons who want or need to file an income tax return (or: tax declaration) in Germany but do not speak much German. It explains the basics of German tax law and guides you through the most important questions and tax forms: