Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogener Rente

Rentnerinnen und Rentner, die eine vorgezogene Altersrente beziehen, dürfen seit 2023 unbegrenzt zur Rente dazuverdienen – die Hinzuverdienstgrenze ist entfallen.

Erwerbsminderungsrentner müssen nach wie vor eine Hinzuverdienstgrenze einhalten → weiterlesen.

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