Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogener Rente
Rentnerinnen und Rentner, die schon vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Altersvollrente beziehen (Frührente bzw. Teilrente), dürfen höchstens 6.300,- € jährlich hinzuverdienen, ohne dass das Auswirkungen auf die laufende Rente hat. Wer mehr verdienen will, muss mit einer teilweisen Anrechnung des weiteren Einkommens auf die Rente rechnen.
Nach Erreichen der persönlichen Regelaltersgrenze (2021 für Versicherte des Geburtsjahrgangs 1956: 65 Jahre und zehn Monate, für spätere Jahrgänge stufenweise auf 67 Jahre steigend) dürfen Rentnerinnen und Rentner ohne Auswirkung auf die Altersrente unbegrenzt hinzuverdienen.
Wegen Corona-Krise: Erhöhung der Hinzuverdienstgrenze für 2020 und 2021
Da durch die Coronakrise ein besonders hoher Bedarf an medizinischem Personal besteht, aber es auch in anderen Wirtschaftsbereichen zu Personalengpässen aufgrund von Erkrankungen gekommen ist, wurde die geltende Hinzuverdienstgrenze von 6.300,- € schon im Jahr 2020 auf 44.590,- € erhöht, um die Weiterarbeit oder Wiederaufnahme einer Beschäftigung nach Renteneintritt zu erleichtern. Im Jahr 2021 wurde die Hinzuverdienstgrenze auf 46.060,- € erhöht.

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