Freiwillige Zuwendung
Freiwillige Zuwendungen, die aufgrund einer freiwillig begründeten Rechtspflicht gezahlt werden, können steuerlich nicht geltend gemacht werden. Das gleiche gilt für Zuwendungen an Personen, die gegenüber dem Steuerpflichtigen einen gesetzlichen Anspruch auf Unterhalt haben.
Demgegenüber können Zuwendungen, die nicht freiwillig erfolgen, sondern die aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung gezahlt werden, steuerlich berücksichtigt werden (siehe Lexikon: Unterhaltsaufwendungen).
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 12 EStG

Ehevertrag kurz&konkret!
Die Ehe ist nicht nur eine Liebes-, sondern auch eine Rechtsbeziehung. Mit einem Ehevertrag können Paare ihre rechtlichen Verhältnisse individuell gestalten – abgestimmt auf ihre persönliche Lebenssituation. Der Ehevertrag bietet die Möglichkeit, von gesetzlichen Regelungen abzuweichen und klare Vereinbarungen zu treffen, um spätere Konflikte zu vermeiden.