Freiwillige Zuwendung
Freiwillige Zuwendungen, die aufgrund einer freiwillig begründeten Rechtspflicht gezahlt werden, können steuerlich nicht geltend gemacht werden. Das gleiche gilt für Zuwendungen an Personen, die gegenüber dem Steuerpflichtigen einen gesetzlichen Anspruch auf Unterhalt haben.
Demgegenüber können Zuwendungen, die nicht freiwillig erfolgen, sondern die aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung gezahlt werden, steuerlich berücksichtigt werden (siehe Lexikon: Unterhaltsaufwendungen).
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 12 EStG

Das richtige Testament für Ehepaare
Eheleute wollen oft ein gemeinsames Testament verfassen, weil sie mit der vom Gesetz vorgesehenen Erbfolge nicht einverstanden sind. Jeder Erbfall ist aber anders. So müssen in vielen Fällen individuelle Besonderheiten im Ehegattentestament berücksichtigt werden. Anhand konkreter Beispiele wird die Rechtslage verdeutlicht. Es werden Fallstricke und Risiken aufgezeigt, um Sie vor rechtlichen und finanziellen Nachteilen zu schützen.