Freiwillige Zuwendung
Freiwillige Zuwendungen, die aufgrund einer freiwillig begründeten Rechtspflicht gezahlt werden, können steuerlich nicht geltend gemacht werden. Das gleiche gilt für Zuwendungen an Personen, die gegenüber dem Steuerpflichtigen einen gesetzlichen Anspruch auf Unterhalt haben.
Demgegenüber können Zuwendungen, die nicht freiwillig erfolgen, sondern die aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung gezahlt werden, steuerlich berücksichtigt werden (siehe Lexikon: Unterhaltsaufwendungen).
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 12 EStG
Scheidungsfolgenvereinbarung: kurz&konkret
Wenn eine Ehe in die Krise gerät oder vor dem Aus steht, ist es für beide Partner wichtig, klare und faire Regelungen zu treffen. Die Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung bietet die Möglichkeit, die rechtlichen und finanziellen Folgen einer Trennung oder Scheidung einvernehmlich zu regeln – individuell, rechtssicher und vorausschauend.