Flexi-Rente
Arbeitnehmer in Deutschland können jetzt flexibler in Rente gehen: Die neuen Rentenregeln, die den Übergang von Arbeit in die Rente flexibler machen sollen, sind 2017 in Kraft getreten.
Drei Ziele will die Regierung mit der sogenannten Flexi-Rente erreichen:
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längeres Arbeiten ermöglichen,
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längeres Arbeiten belohnen und
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den Übergang von Arbeit zum Ruhestand fließender gestalten.
Wer als Bezieher einer vollen Altersrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze noch mal eine Erwerbstätigkeit aufnimmt oder einfach weiterarbeitet, kann jetzt wählen, ob diese Beschäftigung auch für die Rente zählen soll (Opting-In).
Bei den Rentenabschlägen ändert sich nichts, wohl aber bei den Regelungen zu deren Ausgleich: Bisher war der Ausgleich von Rentenabschlägen in der Regel erst ab dem 55. Lebensjahr möglich. Seit dem 1.1.2017 ist es möglich, schon früher – ab 50 Jahren – mit dem Rückkauf von Abschlägen zu beginnen und so den Zahlungszeitraum zu strecken. Ferner können jetzt zweimal im Kalenderjahr Teilzahlungen geleistet werden.
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