eTIN
Nach Jahresende erhalten Sie als Arbeitnehmer vom Arbeitgeber die elektronische Lohnsteuerbescheinigung. Das ist die alte Lohnsteuerkarte aus Pappe in moderner Form. Darüber hinaus übermittelt der Arbeitgeber elektronisch via Internet Ihre Lohndaten an das Finanzamt (§41b Abs. 2 Einkommensteuergesetz – EStG).
Damit die verschlüsselten Daten beim Finanzamt identifiziert und Ihnen zugeordnet werden können, bildet der Arbeitgeber aus Ihren persönlichen Daten ein Identifizierungs- und Ordnungsmerkmal – die sogenannte eTIN (electronic Taxpayer Identification Number). Durch die Übermittlung der eTIN verfügt das Finanzamt über Ihre Lohndaten und kann diese für Ihre Einkommensteuererklärung verwenden.
Den Ausdruck der Lohnsteuerbescheinigung brauchen Sie nicht Ihrer Einkommensteuererklärung beizufügen. Sie tragen stattdessen Ihre eTIN in Ihrer Steuererklärung auf der Vorderseite der Anlage N ein.
Steuernummer, Steuer-ID und eTIN – wo ist der Unterschied?
Häufig werden Steuernummer, TIN und eTIN synonym verwendet. Dabei gibt es einige Unterschiede:
Jeder, der schon einmal eine Steuererklärung abgeben hat, besitzt auch eine aus 13 Ziffern bestehenden Steuernummer. Die Steuernummer dient der eindeutigen Zuordnung Ihrer Person und bleibt so lange unverändert, bis Sie umziehen und sich somit das für Sie zuständige Finanzamt ändert.
Die elfstellige Steuer-ID wird ab der Geburt vergeben und dient ausschließlich zur Abwicklung steuerlicher Angelegenheiten und soll den Datenaustausch zwischen den Ämtern erleichtern. Die Identifikationsnummer wird nur ein einziges Mal vergeben und bleibt ein Leben lang gültig.
eTIN
Anhand der eTIN übermittelt der Arbeitgeber sämtliche relevanten Lohndaten des Arbeitnehmers für die Lohnsteuer an das Finanzamt.
Wo finde ich die eTIN auf der Lohnsteuerbescheinigung?
Die meisten Arbeitgeber verwenden für die Lohnsteuerbescheinigung den amtlichen Vordruck des Bundesministeriums für Finanzen. Die eTIN befindet sich dann auf der linken Seite (zwischen Datum und Steuer-ID) der Lohnsteuerbescheinigung. Befindet sich dort keine eTIN, dann ist das kein Grund zur Sorge. Lassen Sie das Feld auf der Steuerklärung, in das Sie die eTIN eintragen sollen, einfach leer. Die Eintragung der eTIN ist kein zwingendes Muss.
So setzt sich die eTIN zusammen
Die 14-stellige elektronische Transfer-Identifikationsnummer setzt sich aus Großbuchstaben und Zahlen zusammen. Unter anderem aus dem Vor- und Nachnamen, dem Geburtsdatum und einer Nummer am Ende, der Prüfziffer:
Stellen 1 – 4 |
Ersten vier Konsonanten des Nachnamens |
Stellen 5 – 8 |
Ersten vier Konsonanten des Vornamens |
Stellen 9 und 10 |
Letzten beiden Zahlen des Geburtsjahres |
Stelle 11 |
Geburtsmonat (A=Januar, B = Februar, C = März usw.) |
Stellen 12 und 13 |
Tag der Geburt |
Stelle 14 |
Individuelle Prüfziffer (Großbuchstabe) |
Beispiel:
Im Falle von Stephanie Müller, geb. am 20.06.1984 würde die eTIN dann beispielsweise MLLR STPH 84 F 20 + Prüfziffer lauten.
eTIN ist nur Zwischenlösung
Wichtig zu wissen ist, dass die eTIN immer nur eine Zwischenlösung ist und nur vorübergehend eingesetzt wird. Und zwar so lange, bis die von Bundeszentralamt für Steuern vergebene Steuer-Identifikationsnummer vorliegt.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 41b EStG
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