Berufssportler
Berufssportler erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb, wenn sie als Individualsportler (z.B. Tennisspieler) tätig sind. Demgegenüber erzielt ein Mannschaftssportler in den meisten Fällen Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Hierfür muss ein Anstellungsverhältnis zum Beispiel mit einem Verein vorliegen. Zu den Mannschaftssportlern gehören unter anderem Fußballer, Volleyballer oder Handballer. Steuerpflichtiger Arbeitslohn sind auch Werbeeinnahmen, die direkt an den Sportler gezahlt werden.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 15 EStG
§ 19 EStG

Ich bin im Homeoffice
Die meisten Selbstständigen arbeiten viel oder sogar ausschließlich daheim in den eigenen vier Wänden – das verursacht Kosten. Und diese Kosten kannst du als Selbstständiger gegebenenfalls im Rahmen deiner Gewinnermittlung als Betriebsausgaben absetzen. Das mindert deinen Gewinn und somit zahlst du weniger Steuern.