Berufssportler

Berufssportler erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb, wenn sie als Individualsportler (z.B. Tennisspieler) tätig sind. Demgegenüber erzielt ein Mannschaftssportler in den meisten Fällen Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Hierfür muss ein Anstellungsverhältnis zum Beispiel mit einem Verein vorliegen. Zu den Mannschaftssportlern gehören unter anderem Fußballer, Volleyballer oder Handballer. Steuerpflichtiger Arbeitslohn sind auch Werbeeinnahmen, die direkt an den Sportler gezahlt werden.

Gesetze und Urteile (Quellen)

§ 15 EStG

§ 19 EStG

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