Zu Unrecht gezahlte Zulagen bei Riester-Rente

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Von mehr als 1,5 Millionen Riester-Sparern holt der Bund die staatlichen Zuschüsse zurück, berichtet das Wirtschaftsmagazin "Geld & Leben" des Bayerischen Rundfunks. Insgesamt geht es um 500 Millionen Euro. Wie funktioniert die Riester-Rente und wann sind Sie zulageberechtigt?

Bei den Rückforderungen handelt sich nach Informationen von "Geld & Leben" um Fälle, in denen die Voraussetzungen für die staatliche Förderung nicht oder nicht mehr erfüllt waren. Entdeckt wurden die Fälle bei einer Überprüfung der Zulagen-Berechtigung der Sparer. Durch die vollständige Vernetzung der Zulagenstelle mit den Meldebehörden, der Rentenversicherung, den Familienkassen und dem Finanzamt konnte die Zulagenstelle auf die dazu notwendigen Informationen zugreifen, wie "Geld & Leben" berichtet (Quelle: BR online, 11.4.2011).

Die Riester-Rente im Überblick

  • Gefördert werden vor allem in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer und Beamte.
  • Mit der Riester-Rente wird vor allem die private Altersvorsorge gefördert. Aber auch für eine betriebliche Altersvorsorge gibt es die Riester-Förderung. Bei der privaten Altersvorsorge sind nur zertifizierte Altersvorsorgeverträge begünstigt.
  • Die Riester-Förderung endet mit dem Übergang in die Altersrente bzw. den Ruhestand, spätestens mit der Vollendung des 67. Lebensjahres.
  • Die Förderung besteht zum einen aus einer Altersvorsorgezulage: Es gibt eine Grund- und eine Kinderzulage.
  • Es wird immer ein Zulagenanspruch zugrunde gelegt. Das Finanzamt führt eine Günstigerprüfung durch, wenn in der Steuererklärung die Berücksichtigung der Aufwendungen nach § 10a EStG beantragt und die erforderliche Bescheinigung beigefügt wird.
  • Um die Zulage in voller Höhe zu bekommen, müssen Sie einen Eigenbeitrag leisten. Er liegt bei 4% der im vorangegangenen Kalenderjahr erzielten Einnahmen abzüglich der Ihnen zustehenden Zulagen (Mindesteigenbeitrag).

Das angesparte Kapital wird Ihnen im Regelfall als Rente ausbezahlt. Einmalauszahlungen sind grundsätzlich nicht möglich. Mit dem angesparten Kapital können Sie also nicht machen, was Sie wollen. Die Rentenzahlungen müssen Sie grundsätzlich in voller Höhe versteuern.

Grundzulage und Kinderzulage

Die Altersvorsorgezulage besteht aus der Grundzulage und aus einer Kinderzulage (§§ 84, 85 EStG). Um diese Zulagen zu bekommen, müssen Sie diese Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie gehören selbst zum geförderten Personenkreis. Um die Kinderzulage zu bekommen, müssen Sie für Ihre Kinder Kindergeld erhalten.
  • Sie haben einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag abgeschlossen.
  • Sie haben auf Ihren Altersvorsorgevertrag den Mindesteigenbeitrag eingezahlt.
  • Sie haben einen Antrag auf Zulage gestellt.

Grundsätzlich gilt: Jeder Förderberechtigte, egal ob ledig oder verheiratet, bekommt eine Grundzulage für den eigenen Altersvorsorgevertrag.

Die Grundzulage beträgt pro Jahr 154 Euro. Zusätzlich erhalten alle, die bis zu ihrem 25. Geburtstag einen Riester-Vertrag abschließen, einen Berufseinsteiger-Bonus von einmalig 200 Euro.

Die Kinderzulage gibt es für jedes Kind, für das Ihnen Kindergeld ausgezahlt wird. Für jedes Kind wird pro Jahr nur eine Kinderzulage gezahlt. Das gilt auch dann, wenn beide Elternteile jeweils einen eigenen Vertrag abgeschlossen haben.

Die Höhe der Kinderzulage richtet sich nach dem Geburtsjahr des Kindes. Sie beträgt für jedes Kind pro Jahr

  • für bis 31.12.2007 geborene Kinder 185 Euro
  • für ab 1.1.2008 geborene Kinder 300 Euro

Wird das Kindergeld für einen Veranlagungszeitraum zurückgefordert, zum Beispiel weil das Einkommen des Kindes zu hoch war, entfällt auch der Anspruch auf die Kinderzulage. Eine bereits gezahlte Kinderzulage wird zurückgefordert.

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