Wie fertig ist die vorausgefüllte Steuererklärung?

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Über ELSTER können Sie auf Ihre persönlichen Steuerdaten, die der Steuerverwaltung vorliegen, elektronisch zugreifen und diese direkt in Ihre elektronische Steuererklärung übernehmen. Damit ist Ihre Steuererklärung aber noch nicht vollständig!

Über ELSTER wird nur ein Teil der für Ihre Steuererklärung wichtigen Daten übernommen: Name, Adresse, die vom Arbeitgeber bescheinigten Lohnsteuerdaten, Bescheinigungen über den Bezug von Rentenleistungen, Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen und Vorsorgeaufwendungen.

Was fehlt bei der vorausgefüllten Steuererklärung?

Damit fehlt aber ein ganz entscheidender Teil – nämlich alle Daten, die Ihnen beim Steuern sparen helfen! Ihre Aufwendungen für haushaltsnahe Hilfen, Spenden und weitere Sonderausgaben, Krankheitskosten, Kurkosten und andere außergewöhnliche Belastungen, Steuerberatungskosten, Werbungskosten usw. kann die Finanzverwaltung natürlich nicht kennen. Sie müssen die vorausgefüllte Steuererklärung also mit diesen Daten vervollständigen.

Erst dann senden Sie Ihre Einkommensteuererklärung über Ihren Computer an das Finanzamt (ELSTER).

Die vorausgefüllte Steuererklärung ist nicht Pflicht! Bei der vorausgefüllten Steuererklärung handelt es sich um ein optionales und kostenloses Service-Angebot der Finanzverwaltung.

Steuerbescheid komisch? Das könnte an elektronisch übermittelten Daten liegen!

In der Praxis hat sich inzwischen herausgestellt, dass einige Finanzämter die in der Steuererklärung individuell eingefügten Daten einfach mit elektronischen Daten, die von Arbeitgebern, Versicherungen etc. gemeldet wurden, überschrieben haben.

Überprüfen Sie daher immer alle Daten und Angaben in Ihrem Steuerbescheid! Denn die elektronisch übermittelten Daten könnten falsch sein – und sind für das Finanzamt ohnehin auch nicht verbindlich.

Was zählt, ist immer das, was Sie als Steuerpflichtiger im Formular angeben!

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