Weniger Kfz-Steuer zahlen wegen Diesel-Fahrverboten?

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Sie dürfen mit Ihrem Diesel-Pkw nicht in die Innenstadt fahren. Ist das eine "unrechtmäßige Ungleichbehandlung" mit der Folge, dass Sie weniger Kfz-Steuer zahlen müssen? Der BFH hat sich mit der Frage beschäftigt.

Geklagt hatte ein Diesel-Fahrer, der 192 Euro Kfz-Steuer für seinen Euro-5-Diesel zahlen musste. Nachdem einige Städte und Gemeinden Fahrverbote verhängt hatten, fühlte er sich in der Nutzung seines Autos eingeschränkt – und zwar so sehr, dass er meinte, die Einschränkung müsse sich auf die Höhe seiner Kfz-Steuer auswirken.

Sowohl das Hauptzollamt (das die Kfz-Steuer festsetzt) als auch das erstentscheidende Finanzgericht und der BFH konnten dieser Auffassung nicht folgen.

Die Steuerpflicht, erklärte der BFH, dauere so lange an, wie das Fahrzeug zugelassen ist. Ob und wie viel das Fahrzeug tatsächlich benutzt wird, ist irrelevant. Es ist sogar egal, ob ein Fahrverbot an einer Wenig-Nutzung schuld ist, oder ob der Halter selbst entscheidet, sein Auto nur selten zu bewegen. Die Höhe der Kfz-Steuer hängt allein von der allgemeinen Schadstoffeinstufung des Fahrzeugs ab und nicht vom tatsächlichen Schadstoffausstoß (BFH-Beschluss vom 13.8.2019, Az. III B 2/19).

(MB)

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