Sachsen-Anhalt: E-Mail-Verkehr mit den Finanzämtern gestoppt

 - 

Aufgrund einer gegen die Finanzverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt laufenden Spam-Welle wurde aus Sicherheitsgründen die Zustellung von E-Mails an die Finanzämter vorübergehend gestoppt.

E-Mails, die bei den Finanzämtern eingegangen sind, werden zwischengespeichert und nach wiederhergestellter Erreichbarkeit zugestellt. Dabei ist jedoch nicht auszuschließen, dass aufgrund angepasster Prozesse übermittelte E-Mail-Anhänge für die weitere Be- und Verarbeitung in den Finanzämtern gesperrt werden. Die zugelassenen Dateiformate für E-Mail-Anhänge sind im Internet auf der Seite http://finanzamt.sachsen-anhalt.de/e-mail-kommunikation/ veröffentlicht. Die Erreichbarkeit der Finanzämter über E-Mail wird ab 28. Mai 2019 wieder hergestellt. Bis dahin wird gebeten, sich in dringenden Angelegenheiten über andere Kommunikationswege (z.B. Onlineportal www.elster.de, Telefon, Telefax) an das zuständige Finanzamt zu wenden.

Hintergrund:

Seit der vergangenen Woche erhalten deutschlandweit Verwaltungsinstitutionen Spam-Mails mit schädlichen Anhängen.

Die Finanzverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt kann, infolge der technischen Anpassung, nur noch unverschlüsselte Anlagen in Mails entgegen nehmen. Die Anlagen dürfen ausschließlich die folgenden Formate aufweisen:

  • PDF (PDF-Dokumente, bevorzugtes Format)

  • DOCX (Word-Dokumente)

  • XLSX (Excel-Dokumente) und

  • CSV (müssen lesbar sein mit Microsoft Excel).

Die Kontakte zu den Finanzämtern in Sachsen-Anhalt befinden sich auf der Internetseite: http://finanzamt.sachsen-anhalt.de/finanzaemter-lsa/.

(Quelle: Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt, Pressemitteilung Nr. 049/2019, 22.05.2019)

Weitere News zum Thema
  • [] Im Gegensatz zu Alleinstehenden können Ehepaare und eingetragene Lebenspartner die Zusammenveranlagung mit Splittingtarif wählen. Wann und warum ist das günstiger? Und welche Besonderheit gilt bei gleichgeschlechtlichen Ehen im Mantelbogen? mehr

  • [] Sie haben Ihre Steuererklärung schon vor Monaten abgegeben, ergänzende Unterlagen nachgereicht - aber vom Finanzamt kommt nichts, der Steuerbescheid lässt auf sich warten. Was können Sie jetzt tun? mehr

  • [] Ab dem 1.4.2024 beträgt der Mehrwertsteuersatz für Gas wieder 19%. Damit Ihre Gasrechnung korrekt erstellt werden kann, sollten Sie den Zählerstand fotografieren und an Ihren Versorger melden. mehr

Weitere News zum Thema