Sachsen-Anhalt: E-Mail-Verkehr mit den Finanzämtern gestoppt

 - 

Aufgrund einer gegen die Finanzverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt laufenden Spam-Welle wurde aus Sicherheitsgründen die Zustellung von E-Mails an die Finanzämter vorübergehend gestoppt.

E-Mails, die bei den Finanzämtern eingegangen sind, werden zwischengespeichert und nach wiederhergestellter Erreichbarkeit zugestellt. Dabei ist jedoch nicht auszuschließen, dass aufgrund angepasster Prozesse übermittelte E-Mail-Anhänge für die weitere Be- und Verarbeitung in den Finanzämtern gesperrt werden. Die zugelassenen Dateiformate für E-Mail-Anhänge sind im Internet auf der Seite http://finanzamt.sachsen-anhalt.de/e-mail-kommunikation/ veröffentlicht. Die Erreichbarkeit der Finanzämter über E-Mail wird ab 28. Mai 2019 wieder hergestellt. Bis dahin wird gebeten, sich in dringenden Angelegenheiten über andere Kommunikationswege (z.B. Onlineportal www.elster.de, Telefon, Telefax) an das zuständige Finanzamt zu wenden.

Hintergrund:

Seit der vergangenen Woche erhalten deutschlandweit Verwaltungsinstitutionen Spam-Mails mit schädlichen Anhängen.

Die Finanzverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt kann, infolge der technischen Anpassung, nur noch unverschlüsselte Anlagen in Mails entgegen nehmen. Die Anlagen dürfen ausschließlich die folgenden Formate aufweisen:

  • PDF (PDF-Dokumente, bevorzugtes Format)

  • DOCX (Word-Dokumente)

  • XLSX (Excel-Dokumente) und

  • CSV (müssen lesbar sein mit Microsoft Excel).

Die Kontakte zu den Finanzämtern in Sachsen-Anhalt befinden sich auf der Internetseite: http://finanzamt.sachsen-anhalt.de/finanzaemter-lsa/.

(Quelle: Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt, Pressemitteilung Nr. 049/2019, 22.05.2019)

Weitere News zum Thema
  • [] Im September 2023 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) zwei unabhängige Expertenkommissionen eingesetzt, die konkrete Vorschläge für praxisnahe und politisch umsetzbare Lösungen für ein modernes und zukunftsfestes Steuerrecht erarbeiten sollten. Jetzt mehr

  • [] Im Juni hat das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024) beschlossen, jetzt gibt es einen Nachschlag: Am 10. Juli wurde der Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz II veröffentlicht. Wir haben einige interessante mehr

Weitere News zum Thema