Lohnsteuerkarte einreichen? Gibt es doch gar nicht mehr?

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Viele Arbeitgeber fordern von Berufsanfängern und Azubis aus reiner Gewohnheit eine Lohnsteuerkarte. Die ist aber inzwischen abgeschafft!

Die alte Lohnsteuerkarte aus bunter Pappe wurde ersetzt durch die Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM).

Bei ELStAM sind jetzt die Daten, die früher auf der Lohnsteuerkarte eingetragen waren, elektronisch gespeichert – also insbesondere die Steuerklasse, die Zahl der Kinderfreibeträge, sonstige Freibeträge und das Kirchensteuerabzugsmerkmal.

Wer jetzt eine neue Arbeitsstelle antritt oder eine Ausbildung beginnt, muss dem Arbeitgeber sein Geburtsdatum und die persönliche Steuer-Identifikationsnummer mitteilen und ihn darüber informieren, ob er Hauptarbeitgeber oder Nebenarbeitgeber ist. Dann kann der Arbeitgeber die die Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale abrufen und die Lohnsteuer berechnen und ans Finanzamt abführen.

Eine Lohnsteuerkarte oder eine Ersatzbescheinigung gibt es nicht! Sollte ein Arbeitgeber aber dennoch auf einer Papierbescheinigung der aktuell gespeicherten ELStAM bestehen, können Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt wenden und dort einen Ausdruck der aktuell gespeicherten Daten anfordern.

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