Kosten für Schulbücher der Kinder absetzbar?

 - 

In Berlin ist ab dem Schuljahr 2003/2004 die Lernmittelfreiheit eingeschränkt worden. Deshalb müssen viele Eltern die Schulbücher ihrer Kinder nun teilweise selbst bezahlen. Sind diese Kosten zumindest von der Steuer absetzbar?

Leider nein! Denn die Kosten für die Schul- und Berufsausbildung Ihrer Kinder sind mit dem Kindergeld bzw. den Freibeträgen für Kinder steuerlich abgegolten. Das gilt leider auch dann, wenn die Eltern einer Schule einen »Schulbuchverein« gründen. Spenden an solche Vereine durch die Eltern oder nahe Angehörige sind nicht abzugsfähig, da dieses ?Büchergeld? keine freiwillige Zuwendung ohne Gegenleistung darstellt (Erlass der Senatsverwaltung für Finanzen Berlin vom 14.8.2003, DB 2003 S. 2094).

Wer aber mit den Schülern der Schule nicht verwandt ist (zum Beispiel Nachbarn oder Freunde), kann das Finanzamt an seiner Spende für den Schulbuchverein beteiligen. Voraussetzung: Der Förderverein ist als gemeinnützig anerkannt.

Weitere News zum Thema
  • [] Im September 2023 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) zwei unabhängige Expertenkommissionen eingesetzt, die konkrete Vorschläge für praxisnahe und politisch umsetzbare Lösungen für ein modernes und zukunftsfestes Steuerrecht erarbeiten sollten. Jetzt mehr

  • [] Im Juni hat das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024) beschlossen, jetzt gibt es einen Nachschlag: Am 10. Juli wurde der Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz II veröffentlicht. Wir haben einige interessante mehr

Weitere News zum Thema