Haushaltsnahe Hilfen bei Mietern: Wenn die Nebenkostenabrechnung beim Erstellen der Steuererklärung noch nicht vorliegt

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Mit Ihren Nebenkostenzahlungen finanzieren Sie auch Hilfen in Haus und Garten. Das kann zum Beispiel die Gehweg- und Gebäudereinigung oder die Gartenpflege sein. Hierfür können Sie in Ihrer Steuererklärung einen Steuerabzugsbetrag beantragen. Die Sache hat nur einen Haken: Ihre Steuererklärung müssen sie normalerweise schon bis Ende Mai abgeben. Dann liegt Ihnen die Nebenkostenabrechnung aber oft noch nicht vor.

Trotzdem müssen Sie nicht auf die Steuervergünstigung verzichten. Sie müssen mit der Abgabe Ihrer Steuererklärung auch nicht warten, bis Sie die Nebenkostenabrechnung in den Händen halten. So gehen Sie vor:

Geben Sie einfach Ihre Steuererklärung ohne diese Angaben ab. Fügen Sie der Erklärung ein formloses Schreiben bei. Darin teilen Sie dem Finanzbeamten mit, dass die Nebenkostenabrechnung noch auf sich warten lässt und Sie deshalb die Höhe Ihrer Aufwendungen für haushaltsnahe Hilfen noch nicht kennen. Außerdem bitten Sie den Beamten, den Einkommensteuerbescheid in diesem Punke vorläufig zu erlassen. Dann kann er den Bescheid problemlos ändern, wenn Sie alle notwendigen Daten und Belege nachgereicht haben.

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