Fehlerhafte Lohnsteuerbescheinigung: BMF gibt Entwarnung

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Jetzt hat sich das BMF bezüglich der falsch ausgefüllten Lohnsteuerbescheinigung geäußert. Demnach sollen den Steuerpflichtigen keine Nachteile durch eventuelle Fehler entstehen, die Programme der Finanzverwaltung sollen durch ein automatisches Prüfverfahren den Fehler erkennen und beheben.

Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums entstehen den Steuerpflichtigen somit keine finanziellen Nachteile. Sollte eine fehlerhafte Lohnsteuerbescheinigung vorliegen, so wird diese maschinell erkannt und das Finanzamt berücksichtigt die Beiträge in korrekter Höhe. Die Berechnung der Einkommensteuer erfolgt somit unabhängig davon, was in den Zeilen 25 und 26 vermerkt ist. Im Zweifel wird das Finanzamt bei Ihnen nachfragen.

Es ist jedoch grundsätzlich zu empfehlen, dass Sie Ihren Steuerbescheid genau überprüfen, insbesondere im Hinblick auf die tatsächlich geleisteten Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Auch in diesen Fällen gilt es, fristgerecht Einspruch einzulegen. Sollten Sie Ihre Steuererklärung schon abgegeben haben, ist darauf besonders zu achten. Angaben, ob die automatische Überprüfung bereits seit Jahresbeginn durchgeführt wird, liegen nicht vor.

Dies bedeutet für Sie, den Bescheid insbesondere auf die berechneten Vorsorgeleistungen hin zu prüfen und dem Finanzamt rechtzeitig mitzuteilen, ob dort ein falscher Betrag zugrunde gelegt wurde. Sollte Ihnen eine fehlerhafte Lohnsteuerbescheinigung vorliegen, so müssen Sie weder eine korrigierte Bescheinigung von Ihrem Arbeitgeber anfordern, noch muss Ihr Arbeitgeber die Daten erneut an das Finanzamt übersenden.

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