Abgabe von Steueranmeldungen: Verwaltung zieht Zügel an
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Bei der Abgabe von Steueranmeldungen, wie zum Beispiel Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuermeldungen, sind gesetzliche Fristen zu beachten. Werden die Fristen nicht eingehalten, gibt es Ärger.
Die Finanzämter setzen dann Verspätungszuschläge fest. Die Höhe eines Verspätungszuschlages darf 10 % der festgesetzten Steuer nicht übersteigen und maximal 25.000,00 € betragen. Wie hoch ein Verspätungszuschlag im Einzelfall ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Besonders ins Gewicht fallen die Häufigkeit der Fristüberschreitung und die Höhe der geschuldeten Steuer.
Die derzeitigen Sanktionsmöglichkeiten reichen der Finanzverwaltung offensichtlich nicht aus. Denn in den Finanzämtern gibt es eine neue Verwaltungsrichtlinie, die festlegt, dass verspätete Steueranmeldungen an die Strafsachenstelle weiterzuleiten sind, weil die verzögerte Abgabe einer Steueranmeldung als Steuerhinterziehung auf Zeit gewertet werden kann. Wird dann ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung eröffnet, kann eine Geldstrafe verhängt werden.
Ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen es in der Praxis tatsächlich zur Eröffnung eines Strafverfahrens kommt, lässt sich nicht allgemein beantworten. Das Vorgehen der Finanzverwaltung macht aber eines unmissverständlich deutlich: Die Toleranzgrenze beim Thema Fristüberschreitung befindet sich im Sinkflug. Dieses Signal sollten Sie ernst nehmen. Geben Sie Ihre Steueranmeldungen pünktlich ab. Sie ersparen sich damit unnötigen Ärger und vermeiden finanziellen Schaden.