Ab 2015: Todesfallleistung aus gebrauchter Lebensversicherung steuerpflichtig

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Erfolgt aus einer Lebensversicherung eine Zahlung im Todesfall, ist diese steuerfrei. Das ist ab 2015 aber nicht mehr der Fall, wenn der Versicherungsvertrag einer anderen Person abgekauft wurde (Erwerb einer gebrauchten Lebensversicherung).

Dann wird Abgeltungsteuer auf den vollen Gewinn fällig. Gewinn ist der Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistung und dem Kaufpreis sowie den weiterbezahlten Beiträgen.

Die Steuerpflicht gilt jedoch nicht, wenn die versicherte Person selbst den Versicherungsanspruch von einem Dritten erworben hat oder wenn durch die Übertragung von Versicherungsansprüchen arbeits-, erb- oder familienrechtliche Abfindungs- und Ausgleichsansprüche erfüllt werden.

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