Klage vor dem Verwaltungsgericht ist außergewöhnliche Belastung

 - 

Kosten für einen verwaltungsgerichtlichen Rechtsstreit sind in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen, entschied das FG Münster.

Für die steuerliche Anerkennung als außergewöhnliche Belastung gelten nach dem Urteil zwei Voraussetzungen:

  • die beabsichtigte Rechtsverfolgung erfolgt nicht mutwillig und

  • die Klage hat aus Sicht eines verständigen Dritten Aussicht auf Erfolg.

Im konkret entschiedenen Fall hatten sich die Kläger gegen eine ihrem Nachbarn erteilte Baugenehmigung gewendet, die sie für rechtswidrig hielten. Vor dem Verwaltungsgericht gewannen die Kläger zwar, vor dem Bundesverwaltungsgericht mussten sie sich jedoch endgültig geschlagen geben. Daher mussten sie sämtliche Verfahrenskosten – also Rechtsanwaltskosten und Gerichtskosten – in Höhe von rund 17.500 € tragen. Diese Aufwendungen machten sie als außergewöhnliche Belastungen in ihrer Einkommensteuererklärung geltend.

Das Finanzamt erkannte die Kosten nicht an – zu Unrecht, wie das FG Münster entschieden hat: Die Aufwendungen für das verwaltungsgerichtliche Verfahren seien als zwangsläufig im Sinne des § 33 EStG anzusehen. Dass die Kläger zur Durchsetzung ihrer Auffassung gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen hätten, sei nicht mutwillig gewesen. Ihre Klage habe – wie die erstinstanzliche Entscheidung zeige – auch Aussicht auf Erfolg gehabt (FG Münster vom 27.11.2013, 11 K 2519/12 ).

Weitere News zum Thema
  • [] Sie haben Ihre Steuererklärung schon vor Monaten abgegeben, ergänzende Unterlagen nachgereicht - aber vom Finanzamt kommt nichts, der Steuerbescheid lässt auf sich warten. Was können Sie jetzt tun? mehr

  • [] Ab dem 1.4.2024 beträgt der Mehrwertsteuersatz für Gas wieder 19%. Damit Ihre Gasrechnung korrekt erstellt werden kann, sollten Sie den Zählerstand fotografieren und an Ihren Versorger melden. mehr

  • [] Seit ein paar Tagen liest man (mal wieder) in verschiedenen Medien sehr plakativ von der »Abschaffung der Steuerklassen« und von »neuen Steuerklassen für Ehepaare«. Was ist da dran? Kurze Antwort: Nicht viel. Wir erklären die Hintergründe. mehr

Weitere News zum Thema