In diesen Punkten ergeht Ihr Steuerbescheid vorläufig

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Die Gesetzeslage ist in vielen Punkten so unübersichtlich, dass die Finanzämter immer weniger Steuerbescheide in vollem Umfang sofort endgültig festsetzen können. Hier ist die aktuelle Liste der Vorläufigkeitsgründe.

Festsetzungen der Einkommensteuer sind hinsichtlich folgender Punkte gemäß § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO im Hinblick auf die Verfassungsmäßigkeit und verfassungskonforme Auslegung der Norm vorläufig vorzunehmen (BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV A 3 – S-0338/07/10010 vom 10.6.2014):

1. Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer und der darauf entfallenden Nebenleistungen als Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 5b EStG)

2.a) Beschränkte Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten (§ 4f, § 9 Abs. 5 Satz 1, § 10 Abs. 1 Nr. 5 und 8 EStG) – für die Veranlagungszeiträume 2006 bis 2008 –

2.b) Beschränkte Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten (§ 9c, § 9 Abs. 5 Satz 1 EStG) – für die Veranlagungszeiträume 2009 bis 2011 –

3.a) Beschränkte Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 3, 4, 4a EStG) – für die Veranlagungszeiträume 2005 bis 2009 –

3.b) Beschränkte Abziehbarkeit von sonstigen Vorsorgeaufwendungen im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG – für Veranlagungszeiträume ab 2010 –

4. Nichtabziehbarkeit von Beiträgen zu Rentenversicherungen als vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften im Sinne des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG für Veranlagungszeiträume ab 2005

5. Besteuerung der Einkünfte aus Leibrenten im Sinne des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG für Veranlagungszeiträume ab 2005

6. Höhe der kindbezogenen Freibeträge nach § 32 Abs. 6 Sätze 1 und 2 EStG

7. Höhe des Grundfreibetrags (§ 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG)

8. Berücksichtigung von Beiträgen zu Versicherungen gegen Arbeitslosigkeit im Rahmen eines negativen Progressionsvorbehalts (§ 32b EStG)

9. Abzug einer zumutbaren Belastung (§ 33 Abs. 3 EStG) bei der Berücksichtigung von Aufwendungen für Krankheit oder Pflege als außergewöhnliche Belastung.

Was haben Sie von einem Vorläufigkeitsvermerk?

Es gibt Fälle, in denen der Finanzbeamte vor Erlass des Steuerbescheids nicht alle Unklarheiten beseitigen kann. Damit Sie nicht monate- oder gar jahrelang auf Ihren Steuerbescheid warten müssen, darf das Finanzamt einen vorläufigen Steuerbescheid erlassen.

Der Vorläufigkeitsvermerk bewirkt, dass der Einkommensteuerbescheid insoweit so lange offen bleibt, bis über den Streitpunkt endgültig entschieden hat. Steuerzahler profitieren daher automatisch von positiven Urteilen und haben bei negativem Ausgang keine Nachteile zu befürchten. Ziehen sich die Verfahren über Jahre hin, wird die Steuererstattung auch noch verzinst.

Wenn ein Vorläufigkeitsvermerk vorliegt, kann insoweit kein Einspruch mehr eingelegt werden. Die Vorläufigkeitsvermerke bieten aber den gleichen Rechtschutz wie ein Einspruch zu diesen Punkten.

Was tun, wenn ein Vorläufigkeitsvermerk fehlt?

Fehlt in einem Punkt ein Vorläufigkeitsvermerk in Ihrem Steuerbescheid, können Sie mit diesem Musterbrief Einspruch einlegen.

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