Anlage UR (Umsatzsteuererklärung)
Wenn Sie als Unternehmer Lieferungen oder Leistungen ausgeführt haben, die von der Umsatzsteuer befreit sind, oder aufgrund der Umkehr der Steuerschuldnerschaft zum Steuerschuldner wurden, müssen Sie die Anlage UR ausfüllen und zusammen mit Ihrer Umsatzsteuer-Jahreserklärung abgeben.