Sozialversicherung/Beitragsbemessungsgrenzen
Die Verordnung über maßgebende Rechengrößen in der Sozialversicherung (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung) wird jedes Jahr vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales erlassen.
In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gilt der Wert bundeseinheitlich. Die abweichende Bezugsgröße »Ost« hat nur noch Bedeutung für die Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung.
Für 2024 gelten folgende Werte:
|
Rechengröße |
West |
Ost |
|
Bezugsgröße in der Sozialversicherung |
3.535 €/Monat* |
3.465 €/Monat |
|
Vorläufiges Durchschnittsentgelt - allgemeine Rentenversicherung |
45.358 €/Jahr |
45.358 €/Jahr |
|
Beitragsbemessungsgrenze allgemeine Rentenversicherung |
7.550 €/Monat |
7.450 €/Monat |
|
Beitragsbemessungsgrenze knappschaftliche Rentenversicherung |
9.300 €/Monat |
9.200 €/Monat |
|
Beitragsbemessungsgrenze Arbeitslosenversicherung |
7.550 €/Monat |
7.450 €/Monat |
|
Beitragsbemessungsgrenze gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung (GKV) |
62.100 €/Jahr |
62.100 €/Jahr |
|
Versicherungspflichtgrenze gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung (GKV) |
69.300 €/Jahr |
69.300 €/Jahr |
* In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gilt dieser Wert bundeseinheitlich. Die abweichende Bezugsgröße »Ost« hat nur noch Bedeutung für die Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung.
Die Rechengrößen in der Sozialversicherung beeinflussen die Beiträge zur Sozialversicherung (Rentenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung).
Das vorläufige Durchschnittsentgelt n der gesetzlichen Rentenversicherung entspricht dem durchschnittlichen Brutto-Lohn oder -Gehalt eines beschäftigten Arbeitnehmers.
In der gesetzlichen Krankenversicherung wird anhand der Bezugsgröße die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillige Mitglieder sowie für das Mindestarbeitsentgelt festgelegt. In der gesetzlichen Rentenversicherung hängt von ihr ab, wie viel Beitrag Selbstständige oder Pflegepersonen zahlen müssen.
Die Beitragsbemessungsgrenze markiert das Maximum, bis zu dem in den Sozialversicherungen Beiträge erhoben werden. Der über diesen Grenzbetrag hinausgehende Teil eines Einkommens ist beitragsfrei.
Wer über die Versicherungspflichtgrenze hinaus verdient, kann sich, wenn er möchte, bei einer privaten Krankenversicherung versichern. Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung ist zugleich die Jahresarbeitsentgeltgrenze.
Jetzt neu: SteuerSparErklärung Online
Warum Sie die SteuerSparErklärung Online lieben werden: Direkt im Browser starten – ganz ohne Installation: Sie brauchen nichts herunterzuladen oder zu installieren. Einfach anmelden und in jedem Browser loslegen. Schnell zur Erstattung – mit intelligenter Unterstützung: Dank der integrierten Steuer-KI Alma und dem geführten Frage-Antwort-Modus erledigen Sie Ihre Steuererklärung effizient und fehlerfrei. Immer aktuell, immer sicher: Automatische Updates und sichere Cloud-Speicherung sorgen dafür, dass Ihre Daten stets geschützt sind. Maximale Steuererstattung rausholen: Nutzen Sie alle Steuervorteile – mit geprüften Tipps und automatischen Optimierungsvorschlägen. Flexibel und unabhängig vom Betriebssystem: Ob Windows, Mac oder Linux – die Online-Version läuft überall, wo ein Browser verfügbar ist.