Kaskoversicherung
Beiträge zur Kaskoversicherung können vom Steuerpflichtigen (Privatperson) weder als Sonderausgabe noch in einer anderen Form steuerlich zum Abzug gebracht werden. Im betrieblichen Bereich führen hingegen Ausgaben für die Kaskoversicherung zu Betriebsausgaben.
Gesetze und Urteile (Quellen)
H 10.5 EStH
SteuerSparErklärung plus (Steuerjahr 2024) - gewerbliche Lizenz
Die gewerbliche Lizenz gilt für 3 Arbeitsplätze und für alle Anwender, die die Software im Rahmen einer entgeltlichen Hilfe in Steuersachen nutzen, also insbesondere beim Einsatz in steuerberatenden Berufen (Lohnsteuerhilfeverein, Steuerberater, Rechtsanwälte o.ä.).