Kaskoversicherung
Beiträge zur Kaskoversicherung können vom Steuerpflichtigen (Privatperson) weder als Sonderausgabe noch in einer anderen Form steuerlich zum Abzug gebracht werden. Im betrieblichen Bereich führen hingegen Ausgaben für die Kaskoversicherung zu Betriebsausgaben.
Gesetze und Urteile (Quellen)
H 10.5 EStH
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