Innergemeinschaftlicher Fahrzeuglieferer

Beispiel:

Eine Privatperson kauft in Deutschland einen Neuwagen vom Autohändler. Hierfür musste sie Umsatzsteuer entrichten. Kurze Zeit später (nach zwei Monaten) verkauft sie das Fahrzeug nach Österreich an eine Privatperson. Der Österreicher muss nun in Österreich auf das Fahrzeug ebenfalls Umsatzsteuer zahlen. Dies führt nun zu einer Doppelbelastung, da der Kaufpreis in Deutschland der Umsatzsteuer unterlag und nun auch in Österreich der Umsatzsteuer unterliegt.

Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung kann die Privatperson einen begrenzten Vorsteuerabzug vornehmen. Verkauft sie zum Beispiel das Fahrzeug für 15.000,– €, kann sie 19 % (= 2.850,– €) dieses Verkaufspreises vom Finanzamt erstattet bekommen. Nur die Steuerbelastung, die auf den Wertverlust des Fahrzeuges entfällt, trägt die deutsche Privatperson. Infolge dieser Steuererstattung wird der Privatmann wie ein normaler Unternehmer behandelt. Um dieses Verfahren nutzen zu können, muss die Privatperson eine Umsatzsteuer-Voranmeldung beim Finanzamt abgeben. Daraufhin erhält sie die Vorsteuer ausgezahlt. Am Ende des Jahres muss zudem eine Umsatzsteuererklärung abgegeben werden. Der Verkäufer muss den steuerfreien Verkauf und die Besteuerung im anderen Staat nachweisen. Darüber hinaus ist ein Nachweis über den Kaufpreis des Fahrzeuges und den Tag des Erwerbs notwendig.

Gesetze und Urteile (Quellen)

§ 2a UStG

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