Grundlagenbescheid
Der Grundlagenbescheid ist ein Teil des Besteuerungsverfahrens und löst keine unmittelbare Verpflichtung zur Zahlung einer Steuerschuld aus.
Ein Grundlagenbescheid ist zum Beispiel die Anerkennung einer Schwerbehinderung durch das zuständige Versorgungsamt oder die Zertifizierung eines Altersvorsorgevertrags nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz.
Entscheidungen eines Grundlagenbescheids können nur durch Anfechtung dieses Bescheids, nicht auch durch Anfechtung des Folgebescheids, angegriffen werden. Wird der Grundlagenbescheid aufgehoben, geändert oder erlassen, dann ist auch der Folgebescheid aufzuheben, zu ändern oder zu erlassen (§ 351 AO, § 175 AO).
Jetzt neu: SteuerSparErklärung Online
Warum Sie die SteuerSparErklärung Online lieben werden: Direkt im Browser starten – ganz ohne Installation: Sie brauchen nichts herunterzuladen oder zu installieren. Einfach anmelden und in jedem Browser loslegen. Schnell zur Erstattung – mit intelligenter Unterstützung: Dank der integrierten Steuer-KI Alma und dem geführten Frage-Antwort-Modus erledigen Sie Ihre Steuererklärung effizient und fehlerfrei. Immer aktuell, immer sicher: Automatische Updates und sichere Cloud-Speicherung sorgen dafür, dass Ihre Daten stets geschützt sind. Maximale Steuererstattung rausholen: Nutzen Sie alle Steuervorteile – mit geprüften Tipps und automatischen Optimierungsvorschlägen. Flexibel und unabhängig vom Betriebssystem: Ob Windows, Mac oder Linux – die Online-Version läuft überall, wo ein Browser verfügbar ist.