Baukostenverlust
Wurden Vorauszahlungen für ein Bauvorhaben geleistet und kommt es später nicht zur Realisierung des Bauvorhabens, da das Bauunternehmen Konkurs anmelden musste, so können die verloren gegangenen Vorauszahlungen als Werbungskosten bei den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt werden. Der erlittene Baukostenverlust kann damit steuerlich sofort geltend gemacht werden.

Haus, Wohnung oder Grundstück kaufen
Bei den vielen Entscheidungen, die man vor dem Kauf einer Immobilie treffen muss, bietet dieser Ratgeber vor dem Kauf eine umfangreiche und unersetzliche Hilfe für den erfolgreichen Abschluss Ihres Unterfangens. Falsche Entscheidungen können schwerwiegende rechtliche und finanzielle, unter Umständen sogar existenzbedrohende Folgen auslösen. Sichern Sie sich mit diesem Ratgeber vor dem Kauf einer Immobilie ab.