Baukostenverlust
Wurden Vorauszahlungen für ein Bauvorhaben geleistet und kommt es später nicht zur Realisierung des Bauvorhabens, da das Bauunternehmen Konkurs anmelden musste, so können die verloren gegangenen Vorauszahlungen als Werbungskosten bei den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt werden. Der erlittene Baukostenverlust kann damit steuerlich sofort geltend gemacht werden.
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Der Vermietungsassistent
Wenn Sie als Vermieter rechtliche und finanzielle Fehler vermeiden wollen, sollten Sie sich rechtzeitig mit den mietrechtlichen Regelungen und Grundsätzen befassen. In diesem Buch finden Sie Vertragsmuster, Formulierungshilfen und Musterbriefe, die Ihnen als Vermieter bei allem, was mit der Vermietung von Wohnungen zu tun hat, helfen. Somit ist der Vermietungsassistent ihr praktischer Helfer bei allem was es bei der Vermietung einer Wohnung zu tun und zu beachten gibt!