Baukostenverlust
Wurden Vorauszahlungen für ein Bauvorhaben geleistet und kommt es später nicht zur Realisierung des Bauvorhabens, da das Bauunternehmen Konkurs anmelden musste, so können die verloren gegangenen Vorauszahlungen als Werbungskosten bei den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt werden. Der erlittene Baukostenverlust kann damit steuerlich sofort geltend gemacht werden.
Die starke Eigentümergemeinschaft
Unklare Abrechnungen, verschleppte Beschlüsse, Funkstille der Hausverwaltung? Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, welche Pflichten der WEG‑Verwalter hat – und wie Sie als Eigentümergemeinschaft Ihre Rechte wirksam durchsetzen: von der Einsicht in Unterlagen über die Korrektur der Abrechnung bis zur Abberufung. Praxisnah, verständlich, rechtssicher.