Baukostenverlust
Wurden Vorauszahlungen für ein Bauvorhaben geleistet und kommt es später nicht zur Realisierung des Bauvorhabens, da das Bauunternehmen Konkurs anmelden musste, so können die verloren gegangenen Vorauszahlungen als Werbungskosten bei den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt werden. Der erlittene Baukostenverlust kann damit steuerlich sofort geltend gemacht werden.
Der HausOrdner
Der HausOrdner sorgt für Ordnung rund ums Zuhause. Alle wichtigen Unterlagen zu Kauf, Finanzierung, Versicherungen, Betriebskosten, Wartung und Behörden sind übersichtlich an einem Ort gesammelt – ideal für Haus- und Wohnungseigentümer.