Franchise-Gebühren: Sofort abziehen oder abschreiben?

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Immer mehr Unternehmer machen sich im Rahmen eines Franchise-Konzepts selbstständig. Die Vorteile: Die Franchise-Unternehmen sind bereits bekannt, ihre Geschäftsidee erprobt und die Investitionen einigermaßen überschaubar. Eine erste Anlaufstelle mit zahlreichen Informationen ist z.B. www.dfv-franchise.de, die Internetseite des Deutschen Franchise-Verbandes e.V.

Wer teilnehmen möchte, muss sich mit einer Einstiegsgebühr in das Konzept einkaufen. Diese Gebühr kann sofort als Betriebsausgabe abziehbar sein: nämlich dann, wenn sie mit unmittelbaren Leistungen des Franchisegebers zusammenhängt. Dazu gehören neben der Gründungsberatung auch Schulungen und Werbung. Fällt die Einstiegsgebühr aber aus Gründen des Gebietsschutzes an, muss sie aktiviert und abgeschrieben werden. Die Abschreibungsdauer stimmt dabei mit der Vertragsdauer überein.

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