Dienst-E-Bikes und Dienst-Fahrräder: Koalition einig über steuerliche Förderung

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Die Regierungsfraktionen von Union und SPD haben sich auf eine großzügige steuerliche Förderung von E-Bikes und Fahrrädern als Dienstfahrzeuge geeinigt.

Das erfuhr die Düsseldorfer «Rheinische Post» (Ausgabe vom 19.10.2018) aus Kreisen der zuständigen Berichterstatter des Bundestags-Finanzausschusses.

Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein E-Bike oder Fahrrad als Dienstfahrzeug, solle der Arbeitnehmer den geldwerten Vorteil aus der privaten Nutzung künftig nicht versteuern müssen, hieß es laut Rheinischer Post in den Kreisen.

E-Bikes und Fahrräder würden damit noch stärker gefördert als E-Dienstwagen und Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge: Wer einen Elektro- und Plug-In-Hybrid-Dienstwagen auch privat nutzt, solle den geldwerten Vorteil künftig nur noch mit 0,5 statt ein Prozent des Listenpreises versteuern müssen.

Laut Rheinischer Post erhofft sich die Koalition davon einen Schub beim schleppenden Absatz von Elektro-Fahrzeugen. Die Neuregelung sei Teil des Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen im Online-Handel und solle für alle ab 01.01.2019 neu zugelassenen Fahrzeuge gelten. Allein dafür nehme die Koalition Steuermindereinnahmen von zwei Milliarden Euro in Kauf.

(Quelle: Rheinische Post, Meldung vom 18.10.2018)

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