Fahrrad
Wird das private Fahrrad bei der Erzielung von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit genutzt, entstehen Werbungskosten, die der Arbeitnehmer in Rahmen seiner jährlichen Einkommensteuerklärung geltend machen kann. Hierbei sind die Kosten für die Wartung, Reparaturen, Pflege und die Abschreibung als Werbungskosten absetzbar. Jedoch können diese Kosten nicht zu 100 % als Werbungskosten geltend gemacht werden. Vielmehr muss der private und der berufliche Nutzungsanteil geschätzt werden. Daraufhin sind die jährlichen Kosten auf den beruflichen und den privaten Nutzungsanteil zu verteilen. Der so ermittelte berufliche Nutzungsanteil kann als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Die Kilometerpauschale für Fahrräder ist ab 1.1.2014 entfallen.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 9 EStG
Ausbildungskosten: Wie man sie als Sonderausgaben oder Werbungskosten optimal nutzt
Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einer Ausbildung entstehen, sind »Ausbildungskosten« und Sie können diese grundsätzlich in Ihrer Einkommensteuererklärung ansetzen. Je nachdem, ob es sich um eine erstmalige Berufsausbildung oder eine weitere Ausbildung bzw. Fortbildung handelt, ergeben sich unterschiedliche steuerliche Folgen: