Fahrrad
Wird das private Fahrrad bei der Erzielung von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit genutzt, entstehen Werbungskosten, die der Arbeitnehmer in Rahmen seiner jährlichen Einkommensteuerklärung geltend machen kann. Hierbei sind die Kosten für die Wartung, Reparaturen, Pflege und die Abschreibung als Werbungskosten absetzbar. Jedoch können diese Kosten nicht zu 100 % als Werbungskosten geltend gemacht werden. Vielmehr muss der private und der berufliche Nutzungsanteil geschätzt werden. Daraufhin sind die jährlichen Kosten auf den beruflichen und den privaten Nutzungsanteil zu verteilen. Der so ermittelte berufliche Nutzungsanteil kann als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Die Kilometerpauschale für Fahrräder ist ab 1.1.2014 entfallen.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 9 EStG
Arbeitsmittel: So maximieren Sie den Werbungskostenabzug
Computer, Fachliteratur, Büromöbel, Aktentasche, Telefon oder Handy, Büromaterial oder Berufskleidung, fast jeder nutzt das eine oder andere davon beruflich. Im Fachjargon werden sie deshalb "Arbeitsmittel" genannt. Die Kosten hierfür sind komplett absetzbar, wenn diese Gegenstände zu mindestens 90 % beruflich genutzt werden. Das heißt im Umkehrschluss: Ab einer 10 %igen privaten Mitbenutzung fallen die Anschaffungskosten in Höhe des privaten Nutzungsanteils steuerlich unter den Tisch. Allerdings gelten für einige teils beruflich, teils privat genutzte Gegenstände wie z. B. Computer, Telefon und Internet Sondervorschriften für die Aufteilung der Kosten.