Die vereinfachte Steuererklärung ist da!

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In Nordrhein-Westfalen wurde sie für 2003 bereits getestet: die zweiseitige Steuererklärung. Für 2004 darf jetzt jedes Bundesland seinen Steuerzahlern eine »vereinfachte Steuererklärung für Arbeitnehmer« anbieten.

Aber: Nur in Bayern, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein gibt es die vereinfachte Steuererklärung schon für das Jahr 2004. In den anderen Bundesländern ist noch keine Entscheidung über das »ob« und »wann« gefallen.

In der neuesten Version Ihrer Steuer-Spar-Erklärung 2005 sind die Formulare der Bundesländer Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein bereits berücksichtigt.

Wer kann die zweiseitige Steuererklärung abgeben?

Leider kommt nicht jeder Steuerzahler in den Genuss der vereinfachten Steuererklärung. Denn aus Platzgründen finden sich auf dem neuen Formular nur die Einnahmen und Ausgaben, die bei einem typischen Arbeitnehmer vorkommen.

Sie können die zweiseitige Steuererklärung nur unter diesen Voraussetzungen verwenden:

  • Ehepartner wählen nicht die getrennte Veranlagung, sondern werden zusammen veranlagt.
  • Sie beziehen nur Arbeitslohn oder Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld und andere steuerfreie Leistungen.
  • Sie haben nur Werbungskosten, die das Formular ausdrücklich nennt. Das sind: Entfernungspauschale, Beiträge zu Berufsverbänden, Arbeitsmittel, Bewerbungskosten, Fortbildungskosten, Kontoführungsgebühren, Reisekosten bei Dienstreisen, Fahrtkosten bei Einsatzwechseltätigkeit, Flug- und Fährkosten, Verpflegungskosten bei Dienstreisen.
  • Sie haben nur bestimmte Sonderausgaben. Das sind: Beiträge zu einer freiwilligen Pflegeversicherung, Beiträge zu einer Renten-, Kapitallebens- und Risikolebensversicherung, Kirchensteuer, Steuerberatungskosten, Berufsausbildungskosten, Spenden.
  • Sie haben nur außergewöhnliche Belastungen, die im Formular genannt werden. Das sind: Scheidungskosten, Fahrtkosten behinderter Menschen, Krankheitskosten, Kurkosten, Pflegekosten.

Das neue Formular scheidet für Sie aus, wenn Sie zum Beispiel Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer oder eine doppelte Haushaltsführung haben. Das gilt auch bei Renten, Vermietungseinkünften und Einnahmen aus Kapitalvermögen. In diesen Fällen verwenden Sie die bisherigen Formulare (vierseitiger Mantelbogen, Anlage N usw.).

Beachten Sie: Auch wenn Sie das zweiseitige Formular verwenden könnten, müssen Sie das nicht. Sie können wie bisher die Ihnen vertrauten Formulare verwenden.

Wichtig: Jedes Bundesland verwendet ein eigenes Formular. Welche Kosten Sie mit der zweiseitigen Steuererklärung geltend machen können, kann also von Land zu Land unterschiedlich sein.

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