Muster-Einspruch: kein Kindergeld für verheiratete Kinder/Kinder mit eigenem Kind

Eltern volljähriger Kinder bekommen seit 2012 Kindergeld unabhängig davon, wie hoch die Einkünfte und Bezüge des Kindes sind. Nur verheiratete Kinder und Kinder mit einem eigenen Kind wollten die Familienkassen bisher anders behandeln. Da diese einen Unterhaltsanspruch gegen ihren Ehepartner bzw. den anderen Elternteil ihres Kindes haben, soll kein Anspruch auf Kindergeld bestehen. So stand es in einer Dienstanweisung des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt).

Da der Bundesfinanzhof in mehreren Urteilen den Eltern Recht gegeben hat, hat auch das BZSt Anfang März 2014 klein beigegeben. Eltern betroffener Kinder sollten daher Einspruch gegen einen Ablehnungsbescheid ihrer Familienkasse einlegen und auf die neue Verfügung des BZSt hinweisen.

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