Anlage Unterhalt
Alle Unterhaltszahlungen an bedürftige Personen, wie zum Beispiel Eltern oder Kinder, können als außergewöhnliche Belastungen über die Anlage Unterhalt geltend gemacht werden.
WICHTIGER HINWEIS
Die Vorgaben der Finanzverwaltung hinsichtlich der Zurverfügungstellung von Steuerformularen haben sich geändert.
Wir überarbeiten diesen Bereich daher zurzeit, um Ihnen baldmöglichst wieder Formulare für Ihre Steuererklärung zum Download anbieten zu können. Vielen Dank für Ihre Geduld!
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Dazu zählt auch der Unterhalt an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten, wenn die Zahlungen nicht im Rahmen des Realsplittingverfahrens als Sonderausgaben berücksichtigt werden können.
→ Ratgeber Unterhalt an bedürftige Personen: Hier winken Steuerentlastungen
→ Ratgeber Ich will die Scheidung!
→ Ratgeber Ehegattenunterhalt: Bei Trennung oder Scheidung Steuer sparen
→ Ratgeber Trennung und Scheidung: Stolperfallen vermeiden, Steuervorteile nutzen
→ Ratgeber Steuergestaltung mit Angehörigen: So spielt das Finanzamt mit
Steuererklärung ganz einfach: Mit der Steuersoftware
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