Anlage Unterhalt

Alle Unterhaltszahlungen an bedürftige Personen, wie zum Beispiel Eltern oder Kinder, können als außergewöhnliche Belastungen über die Anlage Unterhalt geltend gemacht werden.

WICHTIGER HINWEIS

Die Vorgaben der Finanzverwaltung hinsichtlich der Zurverfügungstellung von Steuerformularen haben sich geändert.

Wir überarbeiten diesen Bereich daher zurzeit, um Ihnen baldmöglichst wieder Formulare für Ihre Steuererklärung zum Download anbieten zu können. Vielen Dank für Ihre Geduld!

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Dazu zählt auch der Unterhalt an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten, wenn die Zahlungen nicht im Rahmen des Realsplittingverfahrens als Sonderausgaben berücksichtigt werden können.

Steuererklärung ganz einfach: Mit der Steuersoftware

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  • Übersichtlicher & leichter Prozess: Die Software-Funktion »Roter Faden« leitet Sie verständlich durch die Steuererklärung und lässt keine Fragen offen – überzeugen Sie sich selbst!

  • Wertvolle Zeit sparen: Dank des automatischen Datenabrufs müssen Sie nur noch ganz wenig selbst ausfüllen – das spart Zeit!

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