Anlage U (Unterhaltszahlungen)
Mit der Anlage U macht man Unterhaltszahlungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten als Sonderausgaben im Rahmen des Realsplittingverfahrens geltend.
Zusammenfassung
Die Anlage U ist ein Steuerformular für die Einkommensteuererklärung. Es wird genutzt, um Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten als Sonderausgaben anzugeben. Voraussetzung ist die Zustimmung des Empfängers zur Besteuerung der Zahlungen. Erfasst werden persönliche Daten, Höhe der Unterhaltsleistungen und Unterschriften beider Parteien. Der Höchstbetrag liegt bei 13.805 Euro pro Jahr. Grundlage ist § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG.
Jetzt Anlage U für 2025 herunterladen (PDF)
Leider können wir keine ausfüllbare PDFs mehr anbieten.
Ausfüllbare PDFs für die Steuererklärung gibt es aber weiterhin kostenlos im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung.
Einfacher geht es ohnehin mit einer Software für die Steuererklärung → mehr Informationen zur SteuerSparErklärung.
Inhaltsverzeichnis
Was ist die Anlage U?
Die Anlage U zur Einkommensteuererklärung wird verwendet, um Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten im Rahmen des Realsplittingverfahrens steuerlich geltend zu machen. Diese Zahlungen können als Sonderausgaben berücksichtigt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Kommt das Realsplitting nicht zur Anwendung, können die Unterhaltszahlungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten über die Anlage Unterhalt als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden.
Wozu dient die Anlage U?
Mit der Anlage U können Steuerpflichtige:
-
Unterhaltsleistungen an den Ex-Partner steuerlich absetzen
-
Die Zustimmung des Empfängers zur Besteuerung der Unterhaltszahlungen dokumentieren
-
Steuerliche Vorteile durch den Sonderausgabenabzug nutzen
Wer kann sie nutzen?
-
Geschiedene oder getrennt lebende Ehegatten, die Unterhalt zahlen
-
Unterhaltszahler, die eine Zustimmung des Empfängers zur Besteuerung vorlegen
-
Empfänger, die die Zustimmung erteilen müssen, damit der Abzug möglich ist
Download & Ausfüllhinweise
→ Anlage U für 2025 herunterladen.
Ausfüllhilfe:
-
Persönliche Angaben beider Ehegatten müssen vollständig eingetragen werden
-
Höhe der Unterhaltsleistungen ist anzugeben, inklusive Versicherungsbeiträge
-
Zustimmungserklärung des Empfängers ist zwingend erforderlich
-
Unterschriften beider Parteien sind notwendig, da ohne Zustimmung kein Abzug erfolgt
Gesetzliche Grundlage
Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten ist in § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG geregelt.
FAQ zur Anlage U
1. Wann ist die Anlage U erforderlich?
Wenn Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten steuerlich abgesetzt werden sollen.
2. Muss der Empfänger zustimmen?
Ja, ohne Zustimmung des Empfängers ist der Sonderausgabenabzug nicht möglich.
3. Gibt es eine Höchstgrenze?
Ja, der Höchstbetrag liegt bei 13.805 Europro Jahr.
Steuererklärung ganz einfach: Mit der Steuersoftware SteuerSparErklärung
Schnell, sicher & stressfrei zur Steuererklärung – jetzt im Shop informieren!
Unser Steuerprogramm ist für Windows & Mac verfügbar.
NEU: SteuerSparErklärung Online – ideal auch für die Nutzer von Linux und anderen Open Source Betriebssystemen.
(Autor: Redaktion Steuertipps • letzte Änderung: 7. Januar 2026)