Anlage U (Unterhaltszahlungen)

Mit der Anlage U macht man Unterhaltszahlungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten als Sonderausgaben im Rahmen des Realsplittingverfahrens geltend.

Zusammenfassung

Die Anlage U ist ein Steuerformular für die Einkommensteuererklärung. Es wird genutzt, um Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten als Sonderausgaben anzugeben. Voraussetzung ist die Zustimmung des Empfängers zur Besteuerung der Zahlungen. Erfasst werden persönliche Daten, Höhe der Unterhaltsleistungen und Unterschriften beider Parteien. Der Höchstbetrag liegt bei 13.805 Euro pro Jahr. Grundlage ist § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG.

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Inhaltsverzeichnis

Was ist die Anlage U?

Die Anlage U zur Einkommensteuererklärung wird verwendet, um Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten im Rahmen des Realsplittingverfahrens steuerlich geltend zu machen. Diese Zahlungen können als Sonderausgaben berücksichtigt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Kommt das Realsplitting nicht zur Anwendung, können die Unterhaltszahlungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten über die Anlage Unterhalt als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden.

Wozu dient die Anlage U?

Mit der Anlage U können Steuerpflichtige:

  • Unterhaltsleistungen an den Ex-Partner steuerlich absetzen

  • Die Zustimmung des Empfängers zur Besteuerung der Unterhaltszahlungen dokumentieren

  • Steuerliche Vorteile durch den Sonderausgabenabzug nutzen

Wer kann sie nutzen?

  • Geschiedene oder getrennt lebende Ehegatten, die Unterhalt zahlen

  • Unterhaltszahler, die eine Zustimmung des Empfängers zur Besteuerung vorlegen

  • Empfänger, die die Zustimmung erteilen müssen, damit der Abzug möglich ist

Download & Ausfüllhinweise

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Ausfüllhilfe:

  • Persönliche Angaben beider Ehegatten müssen vollständig eingetragen werden

  • Höhe der Unterhaltsleistungen ist anzugeben, inklusive Versicherungsbeiträge

  • Zustimmungserklärung des Empfängers ist zwingend erforderlich

  • Unterschriften beider Parteien sind notwendig, da ohne Zustimmung kein Abzug erfolgt

Gesetzliche Grundlage

Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten ist in § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG geregelt.

FAQ zur Anlage U

1. Wann ist die Anlage U erforderlich?

Wenn Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten steuerlich abgesetzt werden sollen.

2. Muss der Empfänger zustimmen?

Ja, ohne Zustimmung des Empfängers ist der Sonderausgabenabzug nicht möglich.

3. Gibt es eine Höchstgrenze?

Ja, der Höchstbetrag liegt bei 13.805 Europro Jahr.

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(Autor: Redaktion Steuertipps • letzte Änderung: 7. Januar 2026)

URL:
https://www.steuertipps.de/finanzamt-formalitaeten/anlage-u-unterhaltszahlungen