Verbrauchsteuer
Als Verbrauchsteuern gelten Steuern, die den Verbrauch oder Gebrauch einer bestimmten Ware belasten. Die Steuer zahlt der Käufer einer Ware, um jedoch den Steuerabzug zu gewährleisten, wird sie beim Hersteller bzw. beim Händler erhoben. Die Verbrauchsteuern zählen zu den indirekten Steuern. Typische Verbrauchsteuern sind die Umsatzsteuer, die Mineralölsteuer, die Stromsteuer, die Tabaksteuer und die Alkoholsteuer.
Gesetze und Urteile (Quellen)
UStG
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