Partiarisches Darlehen
Bei einem partiarischen Darlehen wird dem Kapitalgeber neben Zinsen auch ein Anteil am Geschäftsgewinn zugesprochen oder es wird ihm neben dem Zins eine Gewinnbeteiligung mit garantiertem Mindestgewinn eingeräumt. Einnahmen aus dem partiarischen Darlehen sind Einkünfte aus Kapitalvermögen und unterliegen der Kapitalertragsteuer.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 20 EStG
Steuergestaltung mit Angehörigen: Steuerliche Vor- und Nachteile optimal kombinieren
Der Gesetzgeber schränkt die Steuer-Spar-Möglichkeiten bei verschiedenen Anlage- und Beteiligungsformen immer weiter ein. Deshalb gewinnen Gestaltungen innerhalb der Familie zunehmende Bedeutung. Ihr Plus: Wenn Sie steuerliche Vor- und Nachteile unter Angehörigen clever kombinieren und Vermögensübertragungen richtig gestalten, können alle Beteiligten viel Geld sparen.