Partiarisches Darlehen
Bei einem partiarischen Darlehen wird dem Kapitalgeber neben Zinsen auch ein Anteil am Geschäftsgewinn zugesprochen oder es wird ihm neben dem Zins eine Gewinnbeteiligung mit garantiertem Mindestgewinn eingeräumt. Einnahmen aus dem partiarischen Darlehen sind Einkünfte aus Kapitalvermögen und unterliegen der Kapitalertragsteuer.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 20 EStG

Die Erbschaft
Dieser Ratgeber versetzt Sie in die Lage, Ihr Testament selbst zu erstellen. Um die notwendigen Entscheidungen zu treffen, sollten Sie die gesetzlichen Bestimmungen kennen und einige Regeln beachten. Durch Vorlagen und Textbausteine ist die Erstellung eines maßgeschneiderten letzten Willens nicht mehr schwer.