Partiarisches Darlehen
Bei einem partiarischen Darlehen wird dem Kapitalgeber neben Zinsen auch ein Anteil am Geschäftsgewinn zugesprochen oder es wird ihm neben dem Zins eine Gewinnbeteiligung mit garantiertem Mindestgewinn eingeräumt. Einnahmen aus dem partiarischen Darlehen sind Einkünfte aus Kapitalvermögen und unterliegen der Kapitalertragsteuer.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 20 EStG
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