Handwerkerleistungen

Im Haushalt fallen viele Aufgaben an, die typischerweise die Haushaltsmitglieder selbst übernehmen. Kümmert sich jedoch ein professioneller Dienstleister darum, lassen sich die dafür in Rechnung gestellten Kosten teilweise im Rahmen der Steuererklärung berücksichtigen und steuermindernd ansetzen.

Was sind »haushaltsnahe Dienstleistungen«?

Weisen Leistungen eine ausreichende Nähe zur Haushaltsführung auf oder stehen sie mit dieser in Zusammenhang, gelten sie als haushaltsnahe Dienstleistungen<

Tätigkeiten, deren Erledigung für gewöhnlich durch die Mitglieder eines Privathaushalts erfolgen, die nun aber ein gewerblicher Dienstleister übernimmt.

Allgemein kann es sich nur bei solchen Leistungen um haushaltsnahe Dienstleistungen handeln, die nicht personenbezogen sind. Haareschneiden findet daher beispielsweise keine Berücksichtigung.

Haushaltsnahe Dienstleistungen im Rahmen der Steuererklärung

Viele im Haushalt erbrachte Leistungen lassen sich von der Steuer abziehen und senken damit die Steuerlast. Beispiele hierfür sind Betreuungsleistungen oder Gartenpflegearbeiten. Letztere finden zwar nicht im Haus statt, sind aber dennoch als haushaltsnah anzusehen.

Wichtig für die steuerliche Anerkennung der haushaltsnahen Dienstleistungen sind eine korrekte Rechnung und die Überweisung des Betrags auf das Konto des Dienstleisters. Erfolgt die Zahlung in Bar, werden die Ausgaben (auch mit Quittung) vom Finanzamt nicht anerkannt. Daher sollten Handwerker-Rechnungen immer überwiesen werden. Dies dient als Nachweis gegenüber dem Finanzamt für eine tatsächliche Zahlung.

Doch nicht bei jeder im Haushalt ausgeübten Tätigkeit handelt es sich um eine haushaltsnahe Dienstleistung. Die Ausübung im Haushalt des Steuerpflichtigen reicht als Kriterium nicht aus. Es muss immer auch ein Bezug zur Hauswirtschaft herstellbar sein.

Keine haushaltsnahen Dienstleistungen

Es folgen einige Beispiele, bei denen es sich nicht um haushaltsnahe Dienstleistungen handelt bzw. um Arbeitskosten oder Gebühren, die nicht von der Steuer abziehbar sind:

  • Frisörleistungen

  • Kosmetikleistungen

  • Handwerkerleistungen*

  • Müllgebühren

*Umgangssprachlich werden Handwerkerleistungen als »haushaltsnahe Dienstleistung« bezeichnet, sie fallen jedoch nicht darunter. Diese Arbeitskosten fallen unter »begünstige handwerkliche Tätigkeiten nach § 35a Abs. 3 EStG«. Diese Aufwände (jedoch keine Materialkosten) können mit 20% bis zu einem Höchstbetrag von 1.200 Euro in der Steuererklärung angegeben werden und damit zu einer Steuerermäßigung führen. Bei Modernisierungsmaßnahmen handelt es sich ebenso um Handwerkerleistungen. Hier lassen sich die Arbeitskosten, nicht aber die Kosten für das Material ansetzen. 

Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?

Hierbei handelt es sich um alle im Haushalt erbrachten Leistungen, die für gewöhnlich die Mitglieder des Privathaushalts erbringen, die in diesem Fall aber ein selbstständiger Dienstleister oder eine Dienstleistungsagentur gegen Rechnung übernimmt. Der Begriff stammt aus dem Einkommensteuerrecht. Gibt man diese Kosten in der Steuererklärung an, kann dies zu einer Steuerermäßigung führen.

Wer kann haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen?

Haushaltsnahe Aufwendungen kann der Steuerpflichtige für in seinem Haushalt erbrachte Leistungen in seiner Einkommensteuererklärung geltend machen. Es muss sich dabei nicht unbedingt um einen Eigentümer handeln. Mieter können haushaltsnahe Dienstleistungen ebenfalls geltend machen. Die Aufwendungen tragen sie im Formular für haushaltsnahe Dienstleistungen ein.

Wo trägt man haushaltsnahe Dienstleistungen in der Steuererklärung ein?

Wer haushaltsnahe Dienstleistungen für die Steuer / Steuererklärung berücksichtigen möchte, verwendet dafür die Anlage haushaltsnahe Dienstleistungen. Sie ist der Einkommensteuererklärung beizufügen.

Gibt es eine Pauschale für haushaltsnahe Dienstleistungen?

Nein, es gibt keine Pauschale. Alle Kosten müssen nachgewiesen werden.

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