Gemeinkosten
Bei der Berechnung der Herstellungskosten dürfen auch angemessene Teile der notwendigen Materialgemeinkosten und der notwendigen Fertigungsgemeinkosten mit einbezogen werden, soweit sie durch die Fertigung veranlasst sind (R 6.3 EStR).
Zu den Materialgemeinkosten und den Fertigungsgemeinkosten gehören:
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Lagerhaltung, Transport und Prüfung des Fertigungsmaterials;
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Vorbereitung und Kontrolle der Fertigung;
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Werkzeuglager;
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Betriebsleitung, Raumkosten, Sachversicherung;
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Unfallstationen und Unfallverhütungseinrichtungen der Fertigungsstätten;
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Lohnbüro, soweit in ihm die Löhne und Gehälter der in der Fertigung tätigen Arbeitnehmer errechnet werden.
Geschäftswagen: Steuerliche Möglichkeiten bei Kauf und Abschreibung
Die meisten Selbstständigen haben ein Auto, das sie sowohl betrieblich als auch privat nutzen. Im Steuerrecht nennt man das einen gemischt genutzten Pkw. Beim Geschäftswagen eines Selbstständigen muss zunächst geklärt werden, ob er zum Betriebsvermögen gehört. Der betriebliche Nutzungsumfang entscheidet, ob das Auto zum notwendigen oder gewillkürten Betriebsvermögen gehört oder ob es dem Privatvermögen zugeordnet werden muss. Und hiervon hängt dann auch die Ermittlung des Privatanteils ab.