Gemeinkosten
Bei der Berechnung der Herstellungskosten dürfen auch angemessene Teile der notwendigen Materialgemeinkosten und der notwendigen Fertigungsgemeinkosten mit einbezogen werden, soweit sie durch die Fertigung veranlasst sind (R 6.3 EStR).
Zu den Materialgemeinkosten und den Fertigungsgemeinkosten gehören:
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Lagerhaltung, Transport und Prüfung des Fertigungsmaterials;
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Vorbereitung und Kontrolle der Fertigung;
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Werkzeuglager;
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Betriebsleitung, Raumkosten, Sachversicherung;
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Unfallstationen und Unfallverhütungseinrichtungen der Fertigungsstätten;
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Lohnbüro, soweit in ihm die Löhne und Gehälter der in der Fertigung tätigen Arbeitnehmer errechnet werden.
Leasing-Fahrzeuge: Steuerliche Vorteile kennen und nutzen
Immer mehr Geschäftswagen werden nicht gekauft, sondern geleast. Wenn Sie sich mit den steuerlichen Vorschriften für Leasing-Fahrzeuge auskennen, haben Sie sehr gute Gestaltungsmöglichkeiten. Vor allem mit der zu Beginn des Vertrags üblichen Sonderzahlung in Höhe von mehreren Tausend Euro können Sie hervorragend Ihren Gewinn beeinflussen. Denn bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist die Sonderzahlung sofort in voller Höhe als Betriebsausgabe abziehbar. Allerdings wird die Sonderzahlung bei der Ermittlung der tatsächlichen Fahrzeugkosten zeitanteilig auf die Nutzungsdauer des Leasing-Vertrags verteilt, wodurch die Kostendeckelung kaum noch zum Zuge kommt.