Gemeinkosten
Bei der Berechnung der Herstellungskosten dürfen auch angemessene Teile der notwendigen Materialgemeinkosten und der notwendigen Fertigungsgemeinkosten mit einbezogen werden, soweit sie durch die Fertigung veranlasst sind (R 6.3 EStR).
Zu den Materialgemeinkosten und den Fertigungsgemeinkosten gehören:
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Lagerhaltung, Transport und Prüfung des Fertigungsmaterials;
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Vorbereitung und Kontrolle der Fertigung;
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Werkzeuglager;
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Betriebsleitung, Raumkosten, Sachversicherung;
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Unfallstationen und Unfallverhütungseinrichtungen der Fertigungsstätten;
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Lohnbüro, soweit in ihm die Löhne und Gehälter der in der Fertigung tätigen Arbeitnehmer errechnet werden.
Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Bei der Geringfügigkeitsgrenze handelt es sich um einen dynamischen Wert. Das heißt, mit jeder Erhöhung des Mindestlohns steigt auch die Geringfügigkeitsgrenze an. Zum 1.1.2026 liegt der Mindestlohn bei 13,90 € pro Stunde und die Geringfügigkeitsgrenze somit bei 603,– €. Ab dem 1.1.2027 steigt der Mindestlohn erneut, und zwar auf 14,60 € und die Geringfügigkeitsgrenze beträgt dann 633,– € monatlich.