Gemeinkosten
Bei der Berechnung der Herstellungskosten dürfen auch angemessene Teile der notwendigen Materialgemeinkosten und der notwendigen Fertigungsgemeinkosten mit einbezogen werden, soweit sie durch die Fertigung veranlasst sind (R 6.3 EStR).
Zu den Materialgemeinkosten und den Fertigungsgemeinkosten gehören:
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Lagerhaltung, Transport und Prüfung des Fertigungsmaterials;
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Vorbereitung und Kontrolle der Fertigung;
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Werkzeuglager;
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Betriebsleitung, Raumkosten, Sachversicherung;
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Unfallstationen und Unfallverhütungseinrichtungen der Fertigungsstätten;
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Lohnbüro, soweit in ihm die Löhne und Gehälter der in der Fertigung tätigen Arbeitnehmer errechnet werden.
Ich bin im Homeoffice
Die meisten Selbstständigen arbeiten viel oder sogar ausschließlich daheim in den eigenen vier Wänden – das verursacht Kosten. Und diese Kosten kannst du als Selbstständiger gegebenenfalls im Rahmen deiner Gewinnermittlung als Betriebsausgaben absetzen. Das mindert deinen Gewinn und somit zahlst du weniger Steuern.