Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Gewerbliche Einkünfte sind Gewinne aus:
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einem Gewerbebetrieb,
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der Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung an einem Kapitalgesellschaft,
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der Veräußerung bzw. der Aufgabe eines Betriebs, Teilbetriebs oder
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eines Anteils an einer Personengesellschaft.
Ein Gewerbebetrieb liegt vor, wenn unter Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr eine selbstständige, nachhaltige Betätigung ausgeführt wird, die darauf gerichtet ist, Gewinn zu erzielen. Dabei darf es sich nicht um eine Betätigung in der Land- und Forstwirtschaft und um die Ausübung eines freien Berufes handeln. Zudem ist der Gewerbebetrieb von der privaten Vermögensverwaltung abzugrenzen.
Einkünfte aus Gewerbebetrieb unterliegen der Einkommensteuer und der Gewerbesteuer. Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehören:
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Einkünfte aus gewerblichen Unternehmen,
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Gewinnanteile der Gesellschafter von Personengesellschaften,
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Einkünfte einer gewerbliche geprägten Personengesellschaft,
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Veräußerungsgewinne aus der Veräußerung eins Betriebes, Teilbetriebs und
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Veräußerungsgewinne aus der Veräußerung von wesentlichen Beteiligungen an einer Kapitalgesellschaft.
Gewerbebetriebe müssen ihren Gewinn nach der Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder nach dem Betriebsvermögensvergleich ermitteln. Besteht nicht kraft Rechtsform eine Verpflichtung zur Aufstellung einer Bilanz oder werden gesetzliche vorgeschriebene Größenmerkmale (Umsatz, Gewinn, Mitarbeiterzahl) unterschritten besteht grundsätzlich ein Wahlrecht zwischen beiden Formen der Gewinnermittlung.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 15 EStG
Betriebs- oder Privatvermögen
Als Selbstständiger sollten Sie wissen, was die Begriffe Betriebsvermögen, gewillkürtes Betriebsvermögen und Privatvermögen bedeuten. Denn die Zugehörigkeit eines Wirtschaftsguts, beispielsweise Ihres Pkw, zu einer der Vermögensarten, hat steuerliche Folgen.