Diskont
Erhält ein Anleger Diskontbeträge für die vorzeitige Diskontierung von Wechseln, dann entstehen für ihn Einkünfte aus Kapitalvermögen. Diese sind steuerpflichtig, insofern der Freibetrag von 801,– € (Sparerfreibetrag) überschritten wird.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 20 EStG
Die Besteuerung von Geldanlagen: Was Sie zur Abgeltungsteuer wissen müssen
Mit der 25 %igen Abgeltungsteuer ist grundsätzlich die Einkommensteuer auf Ihre Kapitaleinkünfte abgegolten und Sie müssen dazu keine Angaben mehr in Ihrer Einkommensteuererklärung machen. Die Bank wickelt die Steuererhebung in den meisten Fällen von sich aus ab, ohne dass Sie als Kapitalanleger selbst tätig werden müssen. Ziel: Die Steuer soll einfach und gleichmäßig erhoben werden.