Diskont
Erhält ein Anleger Diskontbeträge für die vorzeitige Diskontierung von Wechseln, dann entstehen für ihn Einkünfte aus Kapitalvermögen. Diese sind steuerpflichtig, insofern der Freibetrag von 801,– € (Sparerfreibetrag) überschritten wird.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 20 EStG
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