Dienstgang
Seit Jahr 1996 ist die Unterscheidung zwischen Dienstgang und Dienstreise weggefallen. Seitdem gelten für einen Dienstgang die gleichen Steuerfolgen wie für eine Dienstreise.
![Fort- und Weiterbildung: Möglichst viele Kosten absetzen](/pictures/article/preview/aav_4049907535/medium/aav_4049907535-produktbild.png)
Fort- und Weiterbildung: Möglichst viele Kosten absetzen
Fort- und Weiterbildung: Möglichst viele Kosten absetzen