Blindengeld
Versorgungsbezüge, die an Kriegsblinde gezahlt werden, sind steuerfrei. Erhalten Zivilblinde aufgrund gesetzlicher Vorschriften ein Pflegegeld, so sind diese Zahlungen ebenfalls steuerfrei. Dieses Pflegegeld wird den Beihilfen aus öffentlichen Kassen, die wegen Hilflosigkeit gezahlten werden, gleichgestellt.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 3 Nr. 11 EStG
H 3.11 EStH

Rechte und Ansprüche des Pflegenden
Die soziale Pflegeversicherung begründet nicht nur Leistungsansprüche für den Pflegebedürftigen, sie gewährleistet auch unmittelbar dem Pflegenden Ansprüche und Rechte.