Blindengeld
Versorgungsbezüge, die an Kriegsblinde gezahlt werden, sind steuerfrei. Erhalten Zivilblinde aufgrund gesetzlicher Vorschriften ein Pflegegeld, so sind diese Zahlungen ebenfalls steuerfrei. Dieses Pflegegeld wird den Beihilfen aus öffentlichen Kassen, die wegen Hilflosigkeit gezahlten werden, gleichgestellt.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 3 Nr. 11 EStG
H 3.11 EStH
Der PflegeOrdner
Der PflegeOrdner bietet eine klare und vollständige Struktur für alle Unterlagen rund um die Pflege. Von Pflegegrad und Leistungen über medizinische Dokumentation bis zu Kosten und Verträgen – ideal für pflegende Angehörige und alle, die Pflege übersichtlich organisieren möchten.