Blindengeld
Versorgungsbezüge, die an Kriegsblinde gezahlt werden, sind steuerfrei. Erhalten Zivilblinde aufgrund gesetzlicher Vorschriften ein Pflegegeld, so sind diese Zahlungen ebenfalls steuerfrei. Dieses Pflegegeld wird den Beihilfen aus öffentlichen Kassen, die wegen Hilflosigkeit gezahlten werden, gleichgestellt.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 3 Nr. 11 EStG
H 3.11 EStH
Der VorsorgeOrdner
Der VorsorgeOrdner unterstützt Sie dabei, alle wichtigen Dokumente und Informationen für den Ernstfall strukturiert festzuhalten. Von Vorsorge- und Betreuungsvollmachten über Vermögensübersichten bis hin zu Checklisten für Angehörige – für mehr Sicherheit, Selbstbestimmung und Entlastung im Notfall.