Blindengeld
Versorgungsbezüge, die an Kriegsblinde gezahlt werden, sind steuerfrei. Erhalten Zivilblinde aufgrund gesetzlicher Vorschriften ein Pflegegeld, so sind diese Zahlungen ebenfalls steuerfrei. Dieses Pflegegeld wird den Beihilfen aus öffentlichen Kassen, die wegen Hilflosigkeit gezahlten werden, gleichgestellt.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 3 Nr. 11 EStG
H 3.11 EStH

Bei Risiken und Nebenwirkungen
Jeder von uns wird irgendwann einmal Patient oder Patientin sein. Als Mitglied einer Krankenversicherung muss man sich dann mit sozialversicherungsrechtlichen Fragen beschäftigen. Das Problem ist dabei, dass die Patientenrechte vielfältig und kompliziert sind. Man hat es zudem mit unterschiedlichen Akteuren wie Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäuser, Krankenkassen, Pflegekassen und Pflegedienste zu tun. Dieser Ratgeber über Patientenrechte will Sie als Patient oder Patientin vor rechtlichen und finanziellen Nachteilen schützen und Ihnen aufzeigen, welche Rechte und Ansprüche sie gegenüber den Akteuren und bei Behandlungsfehlern haben.