Vorausgefüllte Steuererklärung auf Papier: So soll es funktionieren

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Seit einigen Jahren gibt es die Möglichkeit, eine vorausgefüllte Steuererklärung zu nutzen. Dort werden automatisch alle Daten eingetragen, die der Finanzverwaltung bereits vorliegen. Ab der Steuererklärung für 2019 ist das auch dann möglich, wenn Sie Ihre Steuererklärung auf Papier abgeben.

Die Papiererklärungsvordrucke zur Einkommensteuererklärung für 2019 wurden dafür so umgestaltet, dass leicht zu erkennen ist, in welchen Bereichen keine Angaben mehr gemacht werden müssen: Die entsprechenden Felder haben ein dunkleres Grün und zudem ein Logo am Zeilenende.

Formular für die Steuererklärung für 2019: Das dunklere Grün und das Logo sind gut zu erkennen (rote Hervorhebung von uns).

Und so soll das ganze funktionieren:

Für die gekennzeichneten Felder liegen der Finanzverwaltung grundsätzlich Daten elektronisch vor. Der Steuerpflichtige lässt diese Felder ganz einfach frei, die Finanzverwaltung füllt sie mit den ihr vorliegenden Daten selbst aus.

Welche Daten kennt das Finanzamt schon?

Diese Daten liegen dem Finanzamt bereits vor:

  • vom Arbeitgeber übermittelte Lohnsteuerbescheinigungen,

  • Mitteilungen über den Bezug von Rentenleistungen,

  • Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen,

  • Vorsorgeaufwendungen (Riester- oder Rürup-Verträge),

  • Lohnersatzleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Elterngeld, Krankengeld) und

  • Beiträge der Vermögensbildungsbescheinigung (VWL/VL).

Eine Erweiterung um Kirchensteuerzahlungen und -erstattungen, Zinsen auf Steuererstattungen, Spenden, freigestellte Kapitalerträge und den Grad der Behinderung inkl. Ggf. vorhandener Merkzeichen ist bereits geplant.

Was halten wir davon?

Mit vorausgefüllten Daten bzw. einem Abruf bereits bekannter Daten bei einer Behörde ist das so eine Sache – grundsätzlich könnte das schon die Arbeit erleichtern. Allerdings weiß man als Steuerzahler nie, ob auch tatsächlich alle Daten korrekt übermittelt worden sind. Vielleicht hat ja der Arbeitgeber versehentlich einen Fehler gemacht? Oder die Krankenversicherung oder sonst ein Beteiligter?

Wenn man heute die Steuererklärung mithilfe einer Steuer-Software erstellt und den automatischen Abruf nutzt, hat man die Möglichkeit, die abgerufenen Daten zu kontrollieren und sich schnell um eine Korrektur zu bemühen. Wer allerdings halbleere Papierformulare einreicht und die Kontrolle auf später verschiebt, wenn der Steuerbescheid da ist (den man natürlich ohnehin genau prüfen sollte!), der macht sich unserer Meinung nach mehr Stress als nötig. Denn dann muss nicht nur der Bescheid an sich geprüft, sondern auch noch herausgefunden werden, welche gegebenenfalls falsch übermittelten und vom Finanzamt eingetragenen Daten fehlerhaft waren.

(MB)

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