Steuererklärung: Früh abgeben lohnt sich meist nicht
Die Abgabe der Steuererklärung ist meist ab Mitte März sinnvoll. -Symbolbild-

Steuererklärung: Früh abgeben lohnt sich meist nicht

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Die Einkommensteuererklärung kann grundsätzlich ab dem 1. Januar des Folgejahres eingereicht werden. Eine sehr frühe Abgabe – etwa im Januar oder Februar – ist aber oft nicht sinnvoll. Wir erklären die Gründe dafür und verraten den optimalen Zeitpunkt für die Abgabe.

Zusammenfassung

Eine sehr frühe Abgabe der Steuererklärung – etwa im Januar – bringt in der Regel keinen Vorteil. Die Finanzämter beginnen mit der Bearbeitung frühestens Mitte März, da bis Ende Februar noch Daten von Arbeitgebern und Versicherungen übermittelt werden. Ohne vollständige Unterlagen drohen Fehler und Verzögerungen. Die elektronische Abgabe über ELSTER beschleunigt den Prozess. Optimal ist eine Abgabe ab Mitte März, wenn alle Daten vorliegen. Die gesetzliche Frist endet am 31. Juli 2026, mit Steuerberater am 28. Februar 2027.

Inhalt

Bearbeitungsstart der Finanzämter: frühestens Mitte März

Obwohl die Abgabe der Steuererklärung bereits zu Jahresbeginn möglich ist, beginnt die tatsächliche Bearbeitung in den Finanzämtern bundesweit in der Regel nicht vor Mitte März.

Steuererklärungen, die vor diesem Zeitpunkt eingehen, werden zunächst gesammelt, jedoch noch nicht bearbeitet. Erst mit der Bereitstellung der bundeseinheitlichen Software zur Steuerveranlagung, die üblicherweise Mitte März erfolgt, kann die Bearbeitung starten.

Fehlende Daten zu Jahresbeginn

Ein weiterer Grund, der gegen eine sehr frühe Abgabe spricht, liegt in der Datenverfügbarkeit: Arbeitgeber, Versicherungen, Rentenversicherungsträger und andere Institutionen haben gesetzlich bis zum letzten Tag im Februar Zeit, steuerlich relevante Daten elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Dazu gehören unter anderem:

  • Lohnsteuerbescheinigungen

  • Rentenbezugsmitteilungen

  • Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung

  • Angaben zu Lohnersatzleistungen (z.B. Elterngeld, Arbeitslosengeld)

Diese Daten werden von den Finanzämtern aufbereitet und stehen erst danach für die Bearbeitung der Steuererklärungen zur Verfügung. Eine Abgabe vor diesem Zeitpunkt kann dazu führen, dass Erklärungen unvollständig sind oder auf veralteten Vorjahreswerten basieren – was wiederum Rückfragen und Verzögerungen nach sich ziehen kann.

Vorsicht bei der Übernahme von Vorjahres-Daten

Wenn zu Jahresbeginn noch nicht alle notwendigen Informationen – zum Beispiel zu Lohn, Lohnersatzleistungen oder Versicherungsbeiträgen – vorliegen, ist es besser, auf die korrekten Angaben zu warten, statt Werte aus dem Vorjahr zu übernehmen. Denn eine vollständige und korrekte Datengrundlage trägt dazu bei, dass die Bearbeitung durch das Finanzamt zügig erfolgen kann.

Elektronische Abgabe beschleunigt den Prozess

Die elektronische Übermittlung der Steuererklärung über das ELSTER-Portal erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass die Erklärung automatisiert verarbeitet werden kann. Solche sogenannten »Autofälle« werden zum Teil innerhalb von zwei Wochen bearbeitet.

Papiererklärungen hingegen müssen zunächst digitalisiert werden, was zusätzliche Zeit in Anspruch nimmt.

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Wann ist der optimale Abgabezeitpunkt für die Steuererklärung?

Ein guter Zeitpunkt für die Abgabe der Steuererklärung liegt ab Mitte März, sobald alle relevanten Daten vorliegen. Eine vollständige und korrekte Erklärung kann schneller bearbeitet werden und führt im Idealfall zu einer zügigen Steuererstattung.

Die gesetzliche Abgabefrist für das Steuerjahr 2025 endet am 31. Juli 2026. Bei Inanspruchnahme eines Steuerberaters verlängert sich die Frist bis zum 28. Februar 2027. Für freiwillige Abgaben besteht eine Frist bis zum 31. Dezember 2029.

Übersicht: Fristen und Empfehlungen zur Abgabe der Steuererklärung für 2025

Zeitraum/Frist

Bedeutung

ab 1. Januar 2026

Frühestmöglicher Abgabezeitpunkt

bis 28. Februar 2026

Übermittlung steuerrelevanter Daten durch Dritte an die Finanzverwaltung

ab Mitte März 2026

Beginn der Bearbeitung durch die Finanzämter

31. Juli 2026

Abgabefrist für nicht beratene Steuerpflichtige

28. Februar 2027

Abgabefrist bei steuerlicher Beratung

31. Dezember 2029

Letzter Termin für freiwillige Abgabe (Antragsveranlagung)

Eine sehr frühe Abgabe der Steuererklärung bringt in der Regel keinen zeitlichen Vorteil. Im Gegenteil: Sie kann zu Verzögerungen führen, wenn notwendige Daten noch fehlen oder die Bearbeitung durch das Finanzamt noch nicht begonnen hat. Eine Abgabe ab Mitte März – vollständig und elektronisch – ist daher meist der effizienteste Weg zur zügigen Bearbeitung.

(MB)

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