Steuererklärung

Die Steuererklärung wird von Steuerpflichtigen oft nur als lästige Pflicht wahrgenommen. Das ändert sich meist schnell, wenn eine attraktive Steuererstattung winkt: Im Durchschnitt erhält der Steuerzahler in Deutschland 1.095 € zu viel gezahlte Steuern zurück! Deshalb lohnt sich in den meisten Fällen eine freiwillige Steuererklärung.

Informationen zur Steuererklärung

Stand: 18 - Die Steuererklärung müssen Sie immer im Nachhinein für ein Kalenderjahr abgeben. Frühestens im Jahr 2024 geben Sie also die Steuererklärung für das Jahr 2023 ab. Werden Sie nicht zur Abgabe einer Steuererklärung vom zuständigen Finanzamt aufgefordert, sondern geben diese freiwillig ab, haben Sie hierfür sogar bis zu 4 Jahre Zeit.

Eine Steuererklärung können Sie freiwillig 4 Jahre rückwirkend abgeben: Im Jahr 2024 kann also bis zum 31. Dezember eine Steuererklärung für die Jahre 2023, 2022, 2021 und 2020 abgegeben werden. Bis Sie sich jedoch über eine eventuelle daraus resultierende Steuerrückzahlung freuen können, gilt es, ein paar formale Hindernisse bei der Steuererklärung zu überwinden. Wir erklären Ihnen, welche Fristen es einzuhalten gilt, welche Formulare wichtig sind, wozu sie dienen und welche Möglichkeiten Sie haben, eine Steuererklärung abzugeben.

 

Unsere Einstiegshilfen zur Steuererklärung

 

Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung

 

Zur Abgabe einer Steuererklärung sind Sie verpflichtet, wenn:

  • Ihre steuerpflichtigen Nebeneinkünfte über 410 € liegen.
  • Sie einen Freibetrag eingetragen haben.
  • Sie Lohnersatzleistungen wie z.B. Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Kurzarbeitergeld über 410 € bezogen haben.
  • Sie mehrere (parallellaufende) Arbeitsverhältnisse mit verschiedenen Arbeitgebern hatten.
  • Sie Kapitalerträge, bei denen keine Abgeltungsteuer erhoben werden konnte haben.
  • Sie als nicht verheiratete oder geschiedene Eltern bestimmte Freibeträge für ein Kind übertragen wollen.
  • Sie oder Ihr berufstätiger Ehepartner/Ihre Ehepartnerin zeitweise oder das ganze Jahr die Steuerklasse 5 oder 6 hatten.
  • Sie und Ihr Ehepartner/Ihre Ehepartnerin haben die Kombination IV-Faktor/IV-Faktor gewählt.

 

 

Pflicht zur Steuererklärung, wenn Sie keinen Job haben

Wenn Sie und Ihr Partner/Ihre Partnerin kein Einkommen aus einem Arbeitsverhältnis erzielen, aber Einkünfte aus zum Beispiel der Vermietung einer Wohnung erzielen oder selbstständig sind, dann müssen Sie eine Steuererklärung nur dann abgeben, wenn Ihre Einkünfte über dem steuerfreien Grundfreibetrag liegen.

So hoch darf der Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte sein (Einnahmen abzüglich Werbungskosten bei Arbeitnehmern bzw. abzüglich Betriebsausgaben bei Selbstständigen):

 

Steuerjahr

Alleinstehende

Verheiratete

2024

11.604 €

23.208 €

2023

10.908 €

21.816 €

2022

10.347 €

20.694 €

2021

9.744 €

19.488 €

2020

9.408 €

18.816 €

 

Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung bei Arbeitnehmern

Bei Arbeitnehmern zieht der Arbeitgeber Monat für Monat die anfallende Lohnsteuer automatisch vom Gehalt ab und überweist so die Steuerschuld für den Arbeitnehmer direkt an den Fiskus. Wie viel das ist, können Sie ganz leicht mit unserem kostenlosen Steuerrechner nachrechnen. Für Sie als Arbeitnehmer/in ist steuerlich damit (vorerst) alles erledigt und Sie müssen sich nicht weiter mit dem Finanzamt auseinandersetzen. Erst wenn weitere Einnahmen, bestimmte Kombinationen von Lohnsteuerklassen oder andere Besonderheiten vorliegen, können Sie zur Abgabe verpflichtet sein.

 

Freiwillige Abgabe einer Steuererklärung

Die Abgabe der Steuererklärung ist freiwillig, wenn man nicht  per Gesetz zur Abgabe verpflichtet ist. Oft erhalten aber genau diejenigen Steuerzahler, die nicht zur Abgabe verpflichtet sind, eine Steuererstattung. Die Abgabe der Steuererklärung lohnt sich insbesondere dann, wenn Sie während eines Jahres zum Beispiel geheiratet haben oder hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen hatten. Dann ist eigentlich immer eine Steuererstattung drin.

Will das Finanzamt trotz freiwillig abgegebener Steuererklärung wider Erwarten doch Geld sehen, kann die Steuererklärung zurückgenommen werden. Die Steuererklärung gilt dann als nicht abgegeben und das Finanzamt kann keine Steuernachzahlung verlangen.

 

Tipp: Wenn Sie die Einkommensteuererklärung freiwillig abgeben möchten, muss diese im Übrigen nicht zwingend im Folgejahr beim Fiskus vorliegen, sondern haben hierfür vier Jahre Zeit. Ihre Steuererklärung für das Jahr 2020 können Sie dann zum Beispiel noch bis zum 31.12.2024 abgeben.

 

Aufforderung vom Finanzamt zur Abgabe einer Steuererklärung

Sie haben noch nie eine Steuererklärung abgegeben und dann kommt plötzlich ein Brief vom Finanzamt, in dem Sie zur Abgabe aufgefordert werden. Das Schreiben sollten Sie nicht ignorieren, denn der Forderung müssen Sie zwingend nachkommen. Durch die Aufforderung entsteht nämlich die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung, auch wenn Sie sonst keine Steuererklärung hätten abgeben müssen.

Eine solche Aufforderung ergeht zum Beispiel dann, wenn das Finanzamt eine Kontrollmitteilung wegen Einkünften aus Kapitalvermögen oder bei einer Erbschaft oder Schenkung erhält, oder wenn ein Kontenabruf ergeben hat, dass Sozialleistungen geflossen sind, die sich steuerlich auswirken können.

 

Unterlagen für die Steuererklärung

 

Die wichtigsten Dinge, die Sie gleich am Anfang für Ihre Steuererklärung brauchen, sind:

Falls Sie Ihre Steuererklärung mit einer Software erstellen, brauchen Sie natürlich keine Formulare in Papierform.

 

Unterlagen rund um die Arbeit

  • Fahrtkosten Wohnung–Arbeitsplatz: Angabe der Entfernung, Anzahl der Arbeitstage, ggf. Übersicht zu Unfallkosten,
  • Beiträge zu Gewerkschaften und Berufsverbänden,
  • Ausgaben für Arbeitsmittel (z. B. Fachliteratur, Laptoptasche, Werkzeug) und Berufsbekleidung (z. B. Sicherheitsschuhe),
  • Kosten für die berufliche Nutzung des eigenen Computers und Nachweis/Übersicht über den Anteil der beruflichen Nutzung,
  • Nachweise/Übersicht über beruflich bedingte Telefonkosten (Einzelverbindungsnachweis) und Internetkosten,
  • Übersicht über Fortbildungskosten und Nachweise zu Gebühren, Fahrtkosten, Lernmaterialien usw. mit genauer Angabe zu Zeit, Ort und Art der Fortbildung,
  • Nachweise zu Bewerbungskosten (Kopien, Bewerbungsfotos, Bewerbungsmappen, Porto, Fahrtkosten usw.),
  • bei → doppelter Haushaltsführung: Nachweise über Fahrtkosten, Familienheimfahrten, Kosten des Haushaltes am Arbeitsort usw.,
  • Aufstellung der Umzugskosten bei einem beruflich bedingten Umzug,
  • beruflich bedingter Anteil der Beiträge zu privaten Unfallversicherungen und Rechtsschutzversicherungen.

 

 

Unterlagen rund um Versicherungen

  • Beitragsnachweise zu privaten Rentenversicherungen,
  • Bescheinigung über Altersvorsorgebeiträge (Riester-Rente),
  • Beitragsnachweise zu Lebensversicherungen und Risiko- Lebensversicherungen,
  • Bescheinigungen der Krankenkassen über die Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung (nur wenn die Angaben nicht in der Lohnsteuerbescheinigung auftauchen) und Bescheinigungen über Beitragserstattungen,
  • Beitragsnachweis zu Unfallversicherungen,
  • Beitragsnachweise zu Haftpflichtversicherungen (Privathaftpflicht, Kfz-Haftpflicht).

 

Weitere Unterlagen, die für Steuererklärung wichtig sein können

  • Belege zu Steuerberatungskosten (z. B. die Quittung für die SteuerSparErklärung),
  • Bescheinigung über vermögenswirksame Leistungen (VL-Bescheinigung),
  • Nachweise über Fehlzeiten wegen Arbeitslosigkeit, Mutterschaft oder Krankheit, Leistungsbescheide und Mitteilungen über geleistete Zahlungen der Bundesagentur für Arbeit oder der Krankenkasse,
  • Nachweise über Arzt- und Krankenhauskosten,
  • Quittungen für Zuzahlungen bei Brillen,
  • Übersicht zu Zuzahlungen bei ärztlich verordneten Medikamenten (wenn Sie eine Kundenkarte von einer Apotheke haben, können Sie sich von der Apotheke oftmals eine Liste aller Medikamentenzahlungen des betreffenden Jahres ausdrucken lassen),
  • Rechnungen und Überweisungsnachweise bei haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen – wenn Sie zur Miete wohnen, tauchen einige dieser Kosten in der Nebenkostenabrechnung auf und dürfen in der Steuererklärung angegeben werden (z. B. Treppenhausreinigung, Winterdienst).

 

Formulare für Steuererklärung

Zu einer vollständigen Steuererklärung gehören neben dem Mantelbogen, der persönliche Daten wie die Steuer-Identifikationsnummer und eine gültige Bankverbindung enthält, auch diverse Anlagen. Die Steuerformulare zur Steuererklärung für Arbeitnehmer, Selbstständige und Rentner können Sie bei uns kostenlos herunterladen:

 

 

Bild zum Thema
Mit einer Software geht es schnell und einfach

Mit der Software SteuerSparErklärung haben Sie Ihre Steuererklärung schnell vom Tisch. Der "Rote Faden" führt Sie einfach und sicher durch Ihre Steuererklärung. Auch der Steuerbescheid des Finanzamts wird mit Hilfe des Programms geprüft. Unstimmigkeiten werden aufgelistet und Vorschläge für den Einspruch gegeben.

 

Anlagen werden individuell zusammengestellt und der Steuererklärung beigefügt. In unserem Formularpaket sind u.a. folgende Anlagen enthalten:

 

  • Anlage N für Arbeitnehmer
  • Anlage KAP für Einnahmen aus Zinsen oder anderen Kapitalerträgen
  • Anlage AV für Bezieher der Riester-Rente
  • Anlage Vorsorgeaufwand für Ausgaben existierender Versicherungen
  • Anlage VL für vermögenswirksame Leistungen und die Arbeitnehmer-Sparzulage
  • Anlage S für Einkünfte aus selbstständiger Arbeit

 

Um Unsicherheiten bei der Auswahl der richtigen Formulare gänzlich zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, ein Steuerprogramm zu nutzen: Steuersoftware führt Sie anhand von einfachen Fragen durch alle Punkte Ihrer Steuererklärung. Ein Steuerprogramm, das diese Fragen als „roten Faden“ nutzt, ist unsere TÜV geprüfte und millionenfach genutzte SteuerSparErklärung. Damit erstellen Sie in weniger als 1 Stunde, ganz ohne Steuerberater, eine Lohnsteuererklärung mit der höchst möglichen Erstattung. Im Durchschnitt erwarten den Steuerzahler immerhin ein Betrag von 1.095 € als Steuererstattung!

 

Fristen für die Steuererklärung

Die Frist zur Abgabe einer Steuererklärung hängt davon ab, ob Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, diese freiwillig abgeben oder vom Finanzamt zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert werden:

 

Allgemeine Termine & Fristen für die Steuererklärung:

  • Frist bei Pflicht zur Steuererklärung: Sind Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, muss diese spätestens bis zum 31.7. des Folgejahres beim zuständigen Finanzamt vorliegen.
  • Frist bei freiwilliger Steuererklärung: Möchten Sie die Steuererklärung freiwillig abgegeben, haben Sie dafür maximal vier Jahre Zeit. Jeweils bis zum 31.12.
  • Frist nach Aufforderung: Werden Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung aufgefordert, setzt das Finanzamt die Abgabefrist individuell fest.

 

 

Geänderte Fristen für die Steuererklärung 2023, 2022 und 2021

  • Frist für Steuererklärung 2022 + 2023: Für den Besteuerungszeitraum 2022 muss die Steuererklärung am 2. Oktober 2023 beim Finanzamt sein. Für das Steuerjahr 2023 ist die Frist auf den 2. September 2024 verschoben worden.
  • Frist Steuererklärung 2021: Ihre Steuererklärungen für das Jahr 2021 können Sie bis zum 31.10.2022 beim zuständigen Finanzamt einreichen. Die Frist wurde durch das »Vierte Corona-Steuerhilfegesetz« nun ein weiteres mal verlängert.

Tipp: Sind Sie sich unsicher, welche Frist für die Abgabe Ihrer Steuererklärung gilt? Dann nutzen Sie hierfür einfach unseren kostenlosen Fristen-Rechner.

 

Frist bei Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung

Ihre Steuererklärung für das laufende Steuerjahr muss bis zum 31.07. des nächsten Jahres beim Finanzamt sein. Wenn der 31.7. ein Samstag, Sonntag oder Feiertag ist, gilt der nächste Werktag. Bis dahin muss dem Finanzamt Ihre Steuererklärung vorliegen, ansonsten müssen Sie mit Sanktionen in Form von Verspätungszuschlägen rechnen. Diese betragen mindestens 25 € pro angefangenem verspätetem Monat. Der Verspätungszuschlag ist aber nicht nur Strafe, sondern auch ein Druckmittel, damit die Steuererklärung zukünftig fristgerecht abgegeben wird. Sollte die Zeit bis zum Abgabetermin knapp werden, haben Sie die Möglichkeit, eine Fristverlängerung zu beantragen. Für den Antrag auf Fristverlängerung können Sie unseren kostenlosen Musterbrief nutzen.

 

Frist bei freiwilliger Abgabe einer Steuererklärung

Wenn Sie freiwillig eine Steuererklärung abgeben, haben Sie dafür 4 Jahre Zeit. Gerechnet wird immer ab Ende des betreffenden Steuerjahres. Ihre freiwillige Steuererklärung für 2020 muss also spätestens am 31.12.2024 beim Finanzamt sein.

 

Wichtig: Die Steuererklärung muss am 31.12. bis 24 Uhr beim Finanzamt eingegangen sein. Es reicht nicht, wenn Sie Ihre Steuererklärung erst am 31.12. per Post losschicken. Sie können Ihre Unterlagen aber noch bis 24 Uhr in den Hausbriefkasten des zuständigen Finanzamts einwerfen. Dort wird automatisch ein Eingangsstempel mit Uhrzeit auf dem Umschlag angebracht.

 

Frist nach Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung

Wenn Sie einen Brief vom Finanzamt bekommen, in dem Sie zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert werden, dann setzt das Finanzamt in diesem Schreiben auch gleich eine Frist für die Abgabe fest. Wenn Sie die Frist verstreichen lassen, drohen Verspätungszuschläge. Falls Sie die Frist nicht einhalten können, sollten rechtzeitig (!) einen Antrag auf Fristverlängerung stellen.

 

Was ist eine Steueridentifikationsnummer?

Bei vielen Gelegenheiten, wie zum Beispiel, Kindergeldantrag, Elterngeld oder bei der Einkommensteuererklärung wird man nach seiner Steuer-ID gefragt.

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Mit der Steuernummer und der Steuer-Identifikationsnummer kann das Finanzamt Ihre Steuererklärung eindeutig zuordnen. Dass es zwei Nummern gibt, ist historisch bedingt: Früher gab es nur die Steuernummer, die mit der ersten Steuererklärung zugeteilt wurde. Wenn Sie jetzt gerade Ihre erste Steuererklärung machen, dann haben Sie diese Nummer natürlich nicht – und werden sie auch gar nicht mehr bekommen. Denn langfristig soll die Steuer-Identifikationsnummer die „alte“ Steuernummer ersetzen.

 

Wann, wie und von wem bekommt man eine Steuer-Identifikationsnummer?

Im Jahr 2008 hat jeder, der zu diesem Zeitpunkt in Deutschland einen Wohnsitz angemeldet hatte, eine individuelle Steuer-Identifikationsnummer mitgeteilt bekommen. Wer erst nach 2007 einen Wohnsitz in Deutschland angemeldet hat, bekommt die Steuer-Identifikationsnummer, sobald die Meldebehörde die Daten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermittelt hat. Trifft die Steuer-Identifikationsnummer nicht innerhalb von drei Monaten nach der Wohnsitzanmeldung ein, können Sie sich an das BZSt wenden. Dort werden die Nummern verwaltet.

Eltern erhalten die Steuer-Identifikationsnummer für ihre Kinder, nachdem die Meldebehörde die Daten an das BZSt weitergegeben hat.

 

Welche Daten werden mit der Steuer-ID gespeichert und was machen Behörden damit?

Das Bundeszentralamt für Steuern verwaltet die Steuer-Identifikationsnummern und speichert dazu folgende Daten:

 

  • Steuerliche Identifikationsnummer,
  • Familienname,
  • frühere Namen,
  • Vornamen,
  • Doktorgrad,
  • Tag und Ort der Geburt,
  • Geschlecht,
  • gegenwärtige oder letzte bekannte Anschrift,
  • zuständige Finanzbehörden,
  • Übermittlungssperren,
  • Sterbetag.

 

Die Daten werden spätestens 20 Jahre nach dem Todesjahr gelöscht. Ihre Steuer-ID bleibt ein Leben lang gültig und ändert sich auch nicht, wenn Sie umziehen oder heiraten. Verwenden darf die Steuer-ID nur die Finanzverwaltung. Deshalb dürfen auch nur Finanzbehörden Ihre persönlichen Daten erheben und nutzen.

 

Es gibt allerdings auch andere Stellen, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, Daten zu steuerlichen Zwecken an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Dazu gehören beispielsweise die Krankenkasse und die Rentenversicherung. Sie erfahren vom BZSt aber nur Ihre Steuer-ID – mehr nicht.

 

Was tun, wenn die Steuer-ID nicht auffindbar ist?

Falls Sie die Steuer-ID nicht in Ihren Unterlagen finden, könnten Sie (falls vorhanden) auch auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung nachschauen – denn dort ist Ihre persönliche Steuer-Identifikationsnummer vermerkt. Aber auch ohne Lohnsteuerbescheinigung besteht kein Grund zur Panik: Das Bundeszentralamt für Steuern hat jede Steuer-Identifikationsnummer gespeichert und schickt sie Ihnen auf Nachfrage erneut zu. Um Ihre Steuer-ID erneut anzufordern, haben Sie drei Möglichkeiten:

 

Wichtig : Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird die Steuer-Identifikationsnummer ausschließlich per Post verschickt.

 

Was ist eine vereinfachte Steuererklärung?

Vereinfachte Steuererklärung? Angesichts des komplizierten und umfangreichen Steuerrechts ist das wahrscheinlich wie Musik in den Ohren. Ist es auch, denn die vereinfachte Steuererklärung für Arbeitnehmer beschränkt sich auf die absolut notwendigsten Daten.  Das lohnt sich aber nur für diejenigen, die die zu viel bezahlte Lohnsteuer schnell und unbürokratisch zurückholen möchten. Seit 2019 verzichten die Finanzämter sogar auf die Abfrage von Daten, die ihnen bereits von Dritten elektronisch mitgeteilt wurden. Es muss also lediglich der Mantelbogen (ESt.1A) ausgefüllt werden.

Update : Die vereinfachte Steuererklärung für Arbeitnehmer entfällt ab 2020, weshalb es auch keinen Papiervordruck mehr für die vereinfachte Steuererklärung für Arbeitnehmer gibt. Stattdessen wurden alle Formulare für die Steuererklärung – insbesondere der Mantelbogen als Hauptformular – deutlich übersichtlicher gestaltet und das Ausfüllen vereinfacht.

 

Was muss ich bei der Steuererklärung beachten?

Für die Steuererklärung müssen die amtlichen Formulare genutzt und ausgefüllt werden. Klingt streng und kompliziert, ist es in der Praxis aber längst nicht mehr. Denn, ob Sie die Formulare der Steuererklärung elektronisch abgeben oder diese auf Papier noch selber mit der Hand ausfüllen, ist mittlerweile egal. Sie können es sich aber auch deutlich einfachere machen, indem Sie die Steuer-Formulare mithilfe eines Steuererklärungs-Programms am heimischen PC oder online ausfüllen. Selbst eine einseitige Kopie des amtlichen Formulars ist erlaubt.

Am einfachsten und sichersten ist natürlich die Bearbeitung der Steuererklärung mit einem entsprechenden Steuerprogramm, das anschließend auch den automatischen Versand per ELSTER vornimmt.

 

Übersicht zu Steueränderungen 2024, 2023, 2022 und 2021

Steueränderungen sind für jeden Steuerzahler von Relevanz, denn oft erhalten genau diejenigen, die nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, eine Steuererstattung vom Bund. Die Abgabe der Steuererklärung lohnt sich auch dann, wenn Sie während eines Jahres hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen hatten.

Auch eine Heirat kann Auswirkungen auf die Steuererklärung haben und hat im Jahr der Eheschließung oft Steuererstattungen zur Folge. Ob Sie noch von weiteren Steueränderungen der letzten Jahre profitieren könnten, erfahren Sie in unseren detailliert aufbereiteten Artikeln zu den jeweiligen Steuerjahren.

Haben Sie in den letzten 4 Jahren keine freiwillige Steuererklärung abgegeben? Dann lohnt es sich, die aktuellen Steueränderungen für 2024 oder die Änderungen der letzten Jahre einmal genauer zu prüfen. Oft könnten Sie gegebenenfalls von Steueränderungen und entsprechenden Rückzahlungen profitieren!

 

 

Abschaffung von ElsterFormular

ElsterFormular wurde abgeschafft und steht seit 2021 nicht mehr zur Verfügung.

 
 

Lohnsteuertabellen bis 2023

Im Jahr 2004 wurde die Einkommensteuer reformiert. Zugunsten eines Stufentarifes wird die Höhe der Einkommensteuer seitdem mit einem stufenlosen Formeltarif berechnet. Im Zuge dieser Änderung zur Berechnung der Steuer und damit einhergehend auch der Lohnsteuer wurden die amtlichen Einkommen- und Lohnsteuertabellen abgeschafft.

Wie hoch Ihre Steuerabgaben als Arbeitnehmer sind, können Sie ganz schnell und einfach anhand der jeweiligen Lohnsteuertabellen für die Jahre 2019 bis 2023 nachsehen, die wir weiterhin zum kostenlosen Download anbieten. Die Lohnsteuertabellen für 2024 können wir Ihnen voraussichtlich erst im März 2024 zur Verfügung stellen.

Noch einfacher können Sie die Berechnung der Lohnsteuer mit Hilfe unseres Gehaltsrechners für Arbeitgeber vornehmen.

 

Hilfen für die Steuererklärung

Um Ihnen den Einstieg in die recht komplexe Welt der Steuererklärung zu vereinfachen, haben wir die wichtigsten Hilfen für die Steuererklärung kompakt und übersichtlich zusammengefasst:

  • Einkommensteuererklärung: Was ist Einkommensteuer und wer muss eine Einkommensteuererklärung abgeben?: Einkommensteuer schnell gemacht - Erfahren Sie bei uns, was Sie bei der Erstellung der Steuererklärung beachten sollten und wo Stolperfallen lauern.
  • Steuerbescheid und Vorläufigkeitsvermerk prüfen: Der Teufel steckt bekanntlich oft im Detail, das gilt auch für die Steuererklärung. Aus diesem Grund sollten Sie nicht nur Ihren Steuerbescheid genau unter die Lupe nehmen, sondern auch den Vorläufigkeitsvermerk.
  • Klage vor dem Finanzgericht: Hat das Finanzamt Ihren Einspruch ganz oder teilweise abgelehnt, können Sie beim Finanzgericht Klage einreichen.
  • Homeoffice, Arbeitszimmer & Steuer: Wenn Sie von zu Hause aus arbeiten, können Sie Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer als Werbungskosten abziehen.
  • Steuerklassen 1 bis 6: Jeder Steuerzahler in Deutschland wird vom jeweils zuständigen Finanzamt in eine der insgesamt sechs Steuerklassen eingeteilt. Ob die Einordnung in Steuerklasse I, II, III, IV, V oder VI erfolgt, ist abhängig vom Arbeitsverhältnis und dem Familienstand. Ehepaare und Lebenspartnerschaften haben als einzige Gruppe die Option, zwischen zwei Steuerklassen (III + V) bzw. einer Steuerklassenkombination (IV + IV) zu wählen.

 

Steuerrechner zur Berechnung der Steuererstattung

Mit dem Steuerrechner können Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit wenigen Angaben die Höhe einer möglichen Steuerrückzahlung berechnen.

 

 

Fragen und Antworten zur Steuererklärung

Wann muss man Steuern zahlen?

Steuern muss in Deutschland grundsätzlich jeder Arbeitnehmer bezahlen, der mehr als den steuerfreien Grundfreibetrag verdient – das gilt auch für Auszubildende. Ob Sie als Arbeitnehmer/in oder Azubi Steuern zahlen müssen, hängt also von der Höhe Ihres Einkommens bzw. der Ausbildungsvergütung sowie Ihrer Lohnsteuerklasse ab. Über Ihre Lohnabrechnung können Sie überprüfen, in welcher Lohnsteuerklasse Sie sich befinden.
Wenn Sie Steuern zahlen müssen, wird der entsprechende Betrag gleich von Ihrem Lohn abgezogen und von Ihrem Arbeitgeber an das Finanzamt überwiesen. Sie müssen an dieser Stelle nichts tun – Ihr Einsatz kommt erst, wenn es darum geht, einen Teil Ihrer bereits gezahlten Steuern vom Finanzamt zurückzuholen. Dafür ist jedoch die Abgabe einer Steuererklärung erforderlich.

Warum muss man eine Steuererklärung abgeben?

Die vom Arbeitgeber monatlich direkt an das Finanzamt abgeführte Lohnsteuer reicht in der Regel aus, sodass Sie als Arbeitnehmer nicht dazu verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. In manchen Fällen vermutet der Fiskus jedoch, dass er zu wenig Steuern erhält. Das wäre beispielsweise dann der Fall, wenn Sie Arbeitslohn von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig beziehen. Gleiches gilt, wenn Sie im Laufe des Steuerjahres Nebeneinkünfte von über 410 € erzielt haben, die nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegen. Unter welchen Voraussetzungen Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, regelt § 46 des Einkommensteuergesetz (EStG).

Bis wann muss man die Steuererklärung abgeben?

 

  • Bei freiwilliger Abgabe einer Steuererklärung bis spätestens vier Jahre nach Ablauf des Steuerjahres. Stichtag ist immer der 31.12.
  • Bei Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung gilt eine Frist bis zum 31.07. des Folgejahres. Wenn der Stichtag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt, verlängert sich die Abgabefrist bis zum kommenden Werktag.
  • Bei Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung gilt die Abgabefrist bis zu der vom Finanzamt individuell festgelegten und schriftlich mitgeteilten Frist.

 

 

Wie kann man eine Steuererklärung abgeben?

Ist Ihre Steuererklärung fertig und möchten diese beim zuständigen Finanzamt einreichen, haben Sie hierfür verschiedene Möglichkeiten:

  • Digital und kostenlos mit ELSTER Online
  • Mithilfe eines Steuerprogramms (z.B. der SteuerSparErklärung)
  • Postalisch an das zuständige Finanzamt

Wie kann man seine Steuererklärung rückwirkend abgeben?

Wenn Sie vom Finanzamt nicht dazu aufgefordert wurden oder dazu verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben, können Sie diese bis zu vier Jahre rückwirkend einreichen. Bis zum 31.12.2024 könnten Sie somit noch die Steuererklärung rückwirkend für das Steuerjahr 2020 abgegeben.

Kann die Abgabefrist für die Steuererklärung verlängert werden?

Unter gewissen Umständen ist es möglich, eine Fristverlängerung in Bezug auf die Abgabe einer Steuererklärung zu beantragen. Die Fristverlängerung wird jedoch nur mit triftigem Grund gewährt. Für die Beantragung reicht ein formloses Schreiben mit einer kurzen Begründung für die verspätete Abgabe an das Finanzamt. Ohne vorherigen Antrag auf Fristverlängerung wird es teuer, da dann ein Verspätungszuschlag in Höhe von bis zu 10 % der festgesetzten Steuer fällig wird.