Steuererklärung: Abgabefrist und Form
Für die Steuererklärung ist eine besondere Form vorgeschrieben: Du musst dafür die amtlichen Formulare nutzen und ausfüllen. Das machst du entweder von Hand mit Papierformularen oder – viel schneller und einfacher – mit einer Steuersoftware oder einer Steuer-App.
Wie du deine Steuerdaten dann zum Beispiel online per ELSTER an das Finanzamt schickst, haben wir im Beitrag zu ELSTER beschrieben.
Hier erklären wir dir, welche Formulare du im Einzelnen brauchst, was das Finanzamt darin abfragt, welche Angaben du machen musst und wer dir beim Ausfüllen der Steuerformulare helfen darf. Außerdem sagen wir dir, wann deine Steuererklärung spätestens beim Finanzamt sein muss und was du tun kannst, wenn du die Abgabefrist versäumst.
Tipp Keine Steuererklärung abzugeben, um eine Nachzahlung zu vermeiden, ist absolut keine Lösung. Zum einen ist es eher unwahrscheinlich, dass das Finanzamt dich »vergisst«. Zum anderen drohen Sanktionen, wenn du eine Steuererklärung, zu deren Abgabe du verpflichtet bist, erst nach Jahren abgibst: Das Finanzamt verlangt dann einen Verspätungszuschlag oder setzt Nachzahlungszinsen fest. Und das kann richtig teuer werden!
Inhalt
- Welche Formulare braucht man für die Steuererklärung?
- Wann brauchst du welches Formular – und was will das Finanzamt darin wissen?
- Steuerformulare für Selbstständige
- Wer darf bei der Steuererklärung helfen?
- Abgabefrist und Fristverlängerung
Welche Formulare braucht man für die Steuererklärung?
Den zweiseitigen Mantelbogen musst du auf jeden Fall ausfüllen. Welche Formulare du darüber hinaus noch brauchst, hängt vom Einzelfall ab.
Das sind die wichtigsten Formulare für die Einkommensteuererklärung:
Formular |
Anwendungsfall |
---|---|
Mantelbogen |
jeder |
Anlage N |
Arbeitnehmer |
Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen |
Handwerkerkosten, Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen |
Anlage Außergewöhnliche Belastungen |
Behinderungsbedingte und krankheitsbedingte Kosten |
Anlage Sonderausgaben |
Spenden, Kirchensteuer |
Anlage Vorsorgeaufwand |
Versicherungsbeiträge |
Anlage AV |
Riester-Rente |
Anlage KAP |
Kapitalanleger |
Anlage AUS |
ausländische Kapitaleinkünfte |
Anlage S |
Freiberufler, andere Selbstständige (§ 18 EStG) |
Anlage G |
Gewerbetreibende (§ 15 EStG) |
Anlage EÜR |
Freiberufler, andere Selbstständige (§ 18 EStG) |
Anlage VL |
vermögenswirksame Leistung und Arbeitnehmer-Sparzulage |
Es gibt aber noch zahlreiche weitere Anlagen – zum Beispiel für den Fall, dass du Kinder hast, eine Wohnung oder ein Haus vermietest, Unterhalt bezahlst und so weiter.
Tipp Alle Formulare kannst Du Dir auf Steuertipps.de anschauen. Zum Ausfüllen solltest du eine Software benutzen – das reduziert die Fehleranfälligkeit erheblich! Denn eine Software führt dich meist nicht offensichtlich von Formular zu Formular, sondern fragt Situationen, Ausgaben und Einnahmen ab und schreibt die Angaben automatisch im richtigen Formular an die richtige Stelle.
Wann brauchst du welches Formular – und was will das Finanzamt darin wissen?
Mantelbogen – das »Hauptformular«
Den Mantelbogen müssen alle unbeschränkt Steuerpflichtigen abgeben, also Steuerpflichtige mit Wohnsitz und Einkünften in Deutschland. Im Mantelbogen wird zum Beispiel nach Name, Adresse, Beruf, Kontoverbindung, Religionszugehörigkeit usw. gefragt, aber auch Spenden und Mitgliedsbeiträge, Angaben zu Behinderungen etc. trägst du hier ein.
Der Name »Mantelbogen« kommt übrigens daher, dass man früher diesen DIN A3-Bogen wie einen »Mantel« um die anderen Steuerformulare gelegt hat, um die Steuererklärung ordentlich abzugeben. Die offizielle Bezeichnung des Formulars lautet »Hauptformular ESt 1 A«.
Anlage N für Arbeitnehmer (»Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit«)
In die Anlage N gehören im Wesentlichen der Arbeitslohn und die Werbungskosten (z.B. die Pendlerpauschale/Entfernungspauschale für den Weg zur Arbeit, Kosten für ein Arbeitszimmer oder Angaben zu einer doppelten Haushaltsführung).
Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen
In der »Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen« trägst du zum Beispiel Ausgaben für Handwerkerkosten ein. Wenn du zur Miete wohnst, tauchen einige dieser Kosten in der Nebenkostenabrechnung auf und dürfen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden (z.B. Treppenhausreinigung, Winterdienst).
Anlage Außergewöhnliche Belastungen
Die »Anlage Außergewöhnliche Belastungen« brauchst du, wenn du eine Behinderung hast oder dir aufgrund einer Krankheit Kosten entstanden sind.
Anlage Sonderausgaben
Die »Anlage Sonderausgaben« musst du zum Beispiel dann abgeben, wenn du Kirchensteuer bezahlen musst. Auch Spenden werden hier eingetragen.
Anlage Vorsorgeaufwand für Versicherungsbeiträge
In der Anlage Vorsorgeaufwand gibst du alle Versicherungsbeiträge für die Altersvorsorge an. Im Steuerrecht spricht man hier von »Sonderausgaben«. Neben den Beiträgen zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung können auch Beiträge zu privaten Kranken- und Pflegeversicherungen, Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen sowie Unfall- und Haftpflichtversicherungen eingetragen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen gehören auch Lebensversicherungen zu den abzugsfähigen Kosten.
Anlage AV für Einzahlungen in eine Riester-Rente
Hier trägst du die Angaben zu deinem Riestervertrag ein, falls du einen abgeschlossen hast. Das Finanzamt prüft dann im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung, welche Förderung (Zulage oder Sonderausgabenabzug) in deinem Fall günstiger ist.
Anlage KAP für Kapitalanleger
Die Abgabe der Anlage KAP ist durch Einführung der Abgeltungsteuer nur noch selten verpflichtend: Nur wenn du Kapitalerträge erzielst, für die keine Abgeltungsteuer einbehalten wird, musst du die Anlage KAP abgeben.
Tipp Manchmal lohnt sich auch die freiwillige Abgabe der Anlage KAP: Wenn dein Einkommen so niedrig ist, dass dein durchschnittlicher Steuersatz unter 25% liegt, dann bekommst du »zu viel« gezahlte Abgeltungsteuer zurück (zur Veranschaulichung: wenn dein durchschnittlicher Steuersatz nur bei 20% liegt, werden deine Kapitaleinnahmen auch nur mit 20% besteuert und nicht mit 25% – was während des Jahres von den Banken zu viel abgezogen wurde, bekommst du durch die Abgabe der Anlage KAP zurück).
Anlage VL für vermögenswirksame Leistung und Arbeitnehmer-Sparzulage
Um die Arbeitnehmer-Sparzulage zu beantragen und erhalten, musst du die Anlage VL ausfüllen. Normalerweise bekommst du diese Anlage von der Bank bzw. dem Kreditinstitut zugeschickt, bei dem deine vermögenswirksame Anlage erfolgt. Falls sie dir nicht vorliegt: bitte nachfragen! Denn ohne Anlage VL gibt es keine Arbeitnehmer-Sparzulage.
-
Arbeitsmittel So maximieren Sie den Werbungskostenabzug
-
Steuerbonus Mit Handwerkern und Haushaltshilfen Steuern sparen
-
Behinderung Abziehbare Kosten in der Steuererklärung
-
Besteuerung von Geldanlagen Was Sie zur Abgeltungsteuer wissen müssen
Steuerformulare für Selbstständige
Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung)
Wenn du selbstständig bist, deinen Gewinn über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelst und deine Jahres-Einnahmen aus der selbstständigen Tätigkeit 17.500 Euro oder mehr betragen, musst du das Formular »Anlage EÜR« abgeben. Es spielt dann auch keine Rolle, ob du steuerlich als Freiberufler oder als Gewerbetreibender eingestuft wirst.
Wichtig: Selbstständige müssen ihre Einkommensteuererklärung samt der Anlage EÜR immer elektronisch beim Finanzamt einreichen.
Anlage S (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit)
Freiberufler erzielen keine gewerblichen Einkünfte, sondern Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Die Höhe der Einkünfte (Gewinn oder Verlust) trägst du in die Anlage S ein. Die Anlage musst du auch dann abgeben, wenn die Anlage EÜR nicht ausgefüllt werden muss (die Einnahmen also unter 17.500 Euro liegen).
Anlage G (Einkünfte aus Gewerbebetrieb)
Wenn du als Selbstständiger gewerblich tätig bist, musst du deinen Gewinn oder Verlust in der Anlage G eintragen.
-
Gewinnermittlung Ausfülltipps und Musterfall zur EÜR für 2023
-
Umsatzsteuer Fristen und Erklärungen
Wer darf bei der Steuererklärung helfen?
Dass sich Angehörige ohne Bezahlung gegenseitig helfen, erlaubt sogar das sonst so strenge Steuerberatungsgesetz.
Wem du helfen darfst und wer dir helfen darf:
- Ehepartner
- Verlobte
- Eltern, Kinder, Großeltern, Enkel
- Geschwister (auch Halbgeschwister)
- Nichten und Neffen
- Schwager oder Schwägerin
- Onkel und Tante
- Pflegeeltern und Pflegekinder
- geschiedene Ehepartner
Für diese Angehörigen darfst du die Steuerformulare ausfüllen (und umgekehrt). Du kannst dich dann auch auf der ersten Seite des Mantelbogens rechts unten als »Mitwirkender« zu erkennen geben (Verwandtschaftsverhältnis angeben!) und dich im Namen des Angehörigen schriftlich oder telefonisch mit dem Finanzamt in Verbindung setzen.
Kommilitonen, Arbeitskollegen oder Freunden zu helfen ist eine Ordnungswidrigkeit – egal ob mit oder ohne Bezahlung. Wer erwischt wird, zahlt bis zu 5.000 Euro Strafe.
Tipp Oft wird die unerlaubte Hilfe entdeckt, weil der Arbeitskollege oder Freund die Kosten dafür in seiner Steuererklärung als Steuerberatungskosten angibt. Das sollte also unbedingt vermieden werden!
Was macht ein Lohnsteuerhilfeverein?
Lohnsteuerhilfevereine (manchmal liest man auch »Lohnsteuerberatungsstellen«) helfen ihren Mitgliedern zum Beispiel bei der Einkommensteuererklärung sowie bei Fragen und Anträgen rund um Kindergeld und Unterhalt. Sie dürfen nur Angestellten helfen, Selbstständigen nicht.
Als Mitglied eines Lohnsteuerhilfevereins zahlst du einen Jahresbeitrag, der oft von der Höhe deiner Einnahmen abhängt. Manchmal kommt noch eine Aufnahmegebühr dazu. Die Kosten sind insgesamt deutlich niedriger als bei einem Steuerberater.
Der Lohnsteuerhilfeverein steht dir ohne einen weiteren Aufpreis das ganze Jahr zur Seite: Die Mitarbeiter beraten dich, erstellen deine Steuererklärung, berechnen, was du zurückbekommst (oder nachzahlen musst), prüfen den Steuerbescheid, legen Einspruch ein, wenn der Steuerbescheid Fehler enthält und legen sogar Klage vor dem Finanzgericht ein, falls das nötig erscheint.
Hilfe von Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten und Rechtsanwälten
Steuerberater oder Rechtsanwälte sind kostspielig – aber bei komplizierten Fällen durchaus ihr Geld wert.
Die Bezahlung des Steuerberaters (und auch eines Steuerbevollmächtigten und einer Steuerberatungsgesellschaft) hängt ab von der Höhe deines Einkommens und dem Umfang der zu bearbeitenden Sachverhalte. Eine umfangreiche Erklärung mit vielen Posten ist teurer als eine einfache »Standarderklärung«, bei der nur der Mantelbogen und die Anlage N gebraucht werden.
Bei seiner Preisliste muss sich der Steuerberater an die Steuerberatervergütungsverordnung halten (früher hieß sie »Steuerberatergebührenverordnung«). Für Rechtsanwälte gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Dieses ist ähnlich wie die Steuerberatervergütungsverordnung aufgebaut.
Abgabefrist und Fristverlängerung
Bis wann deine Erklärung beim Finanzamt sein muss, hängt davon ab, ob du zur Abgabe verpflichtet bist oder sie freiwillig abgibst, oder ob das Finanzamt dich zur Abgabe auffordert:
- Für dich besteht Abgabepflicht: gesetzliche Abgabefrist bis Ende Juli des Folgejahres, Fristverlängerung möglich
- Du gibst freiwillig ab: Vier Jahre Zeit – aber keine Sekunde länger
- Das Finanzamt hat Dich zur Abgabe aufgefordert: Hier setzt das Finanzamt die Abgabefrist fest
Tipp Wir haben einen eigenen Beitrag darüber geschrieben, wann du zur Abgabe verpflichtet bist und wann du freiwillig abgeben kannst. Dort kannst du auch nachlesen, warum sich die freiwillige Abgabe meistens lohnt.
Abgabefrist, wenn Du zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet bist
Wenn du eine Steuererklärung abgeben musst, hast du dazu bis zum 31.7. des Folgejahres Zeit. Wenn der 31.7. ein Sonntag oder Feiertag ist, darfst du bis zum nächsten Werktag abgeben.
Die Abgabefrist für die Besteuerungszeiträume 2022, 2023 und 2024 wurde verlängert. Erst ab 2025 gilt wieder für alle Steuerpflichtigen die »normale« Frist.
Tipp Die Steuererklärung 2023 muss am 2. September 2024 beim Finanzamt sein. Hier wird die Abgabefrist um einen Monat auf den 31.8.2024 verschoben. Da dies ein Samstag ist, verschiebt sich der Termin auf Montag, den 2.9.2024.
Für Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung selbst erstellen (sogenannte »nicht-beratene Steuerpflichtige«), gelten ab dem Veranlagungszeitraum 2024 wieder die normalen Abgabefristen. Die Steuererklärung für 2024 muss also spätestens am 31. Juli 2025 beim Finanzamt abgegeben werden.
Wenn du die Frist versäumst und bereits vom Finanzamt angemahnt wurdest, musst du damit rechnen, dass das Finanzamt die Besteuerungsgrundlage nach einer Frist von 15 Monaten schätzt, Steuernachzahlungen festsetzt und anschließend einfordert. Das geht eigentlich nie zu deinem Vorteil aus. Hinzu kommen Verspätungszuschläge in Höhe von 0,25 % der anfallenden Einkommensteuer pro Säumnis-Monat, mindestens jedoch 25 Euro pro Monat.
In den nächsten Jahren gelten auch hier ausnahmsweise andere Fristen:
- für die Besteuerungszeiträume 2020 und 2021: Abgabe nicht innerhalb von 25 Monaten,
- für den Besteuerungszeitraum 2022: Abgabe nicht innerhalb von 24 Monaten,
- für den Besteuerungszeitraum 2023: Abgabe nicht innerhalb von 22 Monaten und
- für den Besteuerungszeitraum 2024: Abgabe nicht innerhalb von 21 Monaten
jeweils nach Ablauf des Kalenderjahres oder nach dem Besteuerungszeitpunkt.
Tipp Wenn du die Abgabefrist nicht einhalten kannst, beantrage in jedem Fall eine Fristverlängerung!
Abgabefrist, wenn du freiwillig eine Steuererklärung abgibst
Anders sieht die Frist bei der freiwilligen Steuererklärung aus. Sie beginnt zwar direkt nach Ablauf des Steuerjahres, endet jedoch erst nach vier Jahren. Der späteste Abgabetermin für die Steuererklärung für 2022 ist somit der 31.12.2026. Da gibt es allerdings nie eine Fristverlängerung, dieser Termin steht fest.
Auch hier gilt: Fällt der Abgabetermin auf einen Sonn- oder Feiertag, muss dem Finanzamt die Steuererklärung spätestens am nächsten Werktag vorliegen.
Abgabefrist, wenn ein Steuerberater oder Lohnsteuerverein die Steuererklärung macht
Wenn Du Deine Steuererklärung nicht selbst machst, sondern Hilfe von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein in Anspruch nimmst (dann bist du ein sogenannter »beratener Steuerpflichtiger«), hast du länger Zeit für die Abgabe.
Abgabefrist, wenn das Finanzamt dich zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert hat
Wenn du ein Schreiben vom Finanzamt bekommst, in dem du zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert wirst, dann setzt das Finanzamt in diesem Schreiben auch gleich eine Frist fest. Wenn du dich nicht an diese Frist hältst, droht eine Strafe in Form des Verspätungszuschlags.
Tipp Falls du die Frist nicht einhalten kannst, solltest du rechtzeitig (!) einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. Dafür kannst du diesen kostenlosen Musterbrief verwenden.
Einfach, schnell, sicher:
SteuerSparErklärung
Die wichtigsten Links