Lohnsteuerbescheinigung: BMF-Schreiben zur Ausschreibung durch den Arbeitgeber

Eine Möglichkeit, die Auszahlung und die Besteuerung von Arbeitslohn in die Zukunft zu verlagern, bieten sogenannte Zeitwertkonten, auch Langzeitkonten oder Lebensarbeitszeitkonten genannt.

Und das funktioniert so: Sie und Ihr Arbeitgeber vereinbaren, künftig fällig werdenden Arbeitslohn ganz oder teilweise auf einem Konto gutzuschreiben, um ihn erst in Zeiten der Arbeitsfreistellung auszuzahlen. In dieser Ansparphase werden hierzu vom Arbeitgeber individuelle Zeitwertkonten eingerichtet. Das angesammelte Guthaben wird dann um den in der Freistellungsphase ausgezahlten Arbeitslohn vermindert. Auch während dieser Auszahlphase muss das Dienstverhältnis weiter fortbestehen.

Möglich ist eine Freistellung von der Arbeit oder eine Verringerung der Arbeitszeit. Zeitwertkonten können vereinbart werden zum Beispiel für

  • einen gleitenden Übergang in den Ruhestand;

  • Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz;

  • Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG);

  • Reduzierung von Arbeitszeiten nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz;

  • berufliche Qualifizierungen bzw. Weiterbildungen oder

  • im Rahmen anderer flexibler Arbeitszeitmodelle, etwa sog. Sabbatjahrmodelle: Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, ein Jahr von der Arbeit freigestellt zu werden. Das Gehalt wird in der Arbeitsphase gekürzt, dafür aber in der Freizeitphase weitergezahlt.

Die steuerlichen Grundsätze zu Zeitwertkonten hat die Finanzverwaltung geregelt im BMF-Schreiben vom 17.6.2009.

Angestellte sollten sich bei ihrer Krankenkasse erkundigen, welche Auswirkungen sich konkret in ihrem Fall bei der Sozialversicherung ergeben. Grundsätzlich gilt auch hier: Erst bei Auszahlung des angesammelten Guthabens müssen Sie Sozialabgaben nach den dann geltenden Maßgaben abführen. Die Einzelheiten regelt das Rundschreiben der Spitzenverbände der Sozialversicherung vom 31.3.2009.