Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag
Rentenbezieher, die nicht der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner als Pflichtmitglied angehören, erhalten als freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse oder bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen einen Zuschuss zu ihrem Krankenversicherungsbeitrag von ihrer Rentenversicherung.
Der Zuschuss wird auf Antrag gezahlt. Seine Höhe entspricht höchstens dem Betrag, den die Rentenversicherung für krankenversicherungspflichtige Rentner als ihren Anteil zu zahlen hat. Liegen die Aufwendungen des Rentners für die Krankenversicherung niedriger, wird der Zuschuss auf die Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen für seine Krankenversicherung begrenzt.
Ratgeber Testament für Geschiedene und Patchworkfamilien
Scheidung, neue Partnerschaften, Patchworkfamilien – das Leben verändert sich, doch das Erbrecht bleibt komplex. Wer nach einer Trennung oder in einer Patchworkfamilie lebt, steht vor der Herausforderung, sein Testament so zu gestalten, dass es rechtssicher ist und den eigenen Wünschen entspricht.