Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag
Rentenbezieher, die nicht der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner als Pflichtmitglied angehören, erhalten als freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse oder bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen einen Zuschuss zu ihrem Krankenversicherungsbeitrag von ihrer Rentenversicherung.
Der Zuschuss wird auf Antrag gezahlt. Seine Höhe entspricht höchstens dem Betrag, den die Rentenversicherung für krankenversicherungspflichtige Rentner als ihren Anteil zu zahlen hat. Liegen die Aufwendungen des Rentners für die Krankenversicherung niedriger, wird der Zuschuss auf die Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen für seine Krankenversicherung begrenzt.
Exchange Traded Funds: Anlagestrategie und Auswahl der richtigen ETFs
Zahlreiche Studien belegen, dass ständiges kaufen und verkaufen einzelner Aktien an der Börse nur wenig zum Anlageerfolg beiträgt. Viel entscheidender für den dauerhaften Erfolg bei der Geldanlage ist eine breite Streuung des Vermögens über verschiedene Anlageklassen und Wertpapiere hinweg (»Asset Allokation«), wie z.B. Aktien, festverzinsliche Wertpapiere, Gold und Rohstoffe.